Die Bereitstellung von Steuererklärungen und E-Bilanzen mit DATEV Freizeichnung online ist nach Installation der DATEV-Programme 19.0 (verfügbar seit 07.08.2025) nicht mehr möglich.
Sofern Sie weiterhin Steuererklärungen und E-Bilanzen mit DATEV digital freigeben lassen wollen, ist der Einsatz der neuen Lösung MyDATEV Kanzlei eine verpflichtende Voraussetzung.
MyDATEV Kanzlei können Sie seit 29. Januar 2025 für sich und Ihre Mandanten über den DATEV Shop kostenpflichtig bestellen.
Keine Annahme neuer Aufträge ab 03.11.2025
Ab dem 03.11.2025 werden vom DATEV Rechenzentrum keine neuen Sende-Aufträge mehr angenommen, die mit DATEV Freizeichnung online aus den DATEV-Steuerprogrammen oder aus DATEV Kanzlei Rechnungswesen erstellt wurden. Offene Freigaben in DATEV Freizeichnung online können von den Mandanten noch bis zum 28.11.2025 freigegeben werden.
Neue Freigaben von Dokumenten durch Mandanten können seit August 2025 mit MyDATEV Kanzlei eingeholt werden.
Endgültige Abschaltung am 28.11.2025
Bis zur endgültigen Abschaltung von DATEV Freizeichnung online am 28.11.2025 können Ihre Mandanten ihre noch offenen Freigaben erteilen. Die Funktionalität, Weiterentwicklung, Pflege und Service von DATEV Freizeichnung online wird am 28.11.2025 eingestellt. Ihre Daten stehen Ihnen dort bis zur Abschaltung bereit.
Warum eine Umstellung auf MyDATEV Kanzlei?
Mit der Umstellung auf MyDATEV Kanzlei profitieren Sie für die Freizeichnung von Steuererklärungen und E-Bilanzen künftig von zusätzlichen Funktionen:
- Weitere Dokumente mit der Freizeichnung bereitstellen wie bspw. Vollständigkeitserklärung, Haftungsausschluss, Teilnahmeerklärung, Anschreiben.
- Mehrere Freizeichner z.B. bei zusammenveranlagten Ehegatten oder bei Gesellschaftern von Personen- und Kapitalgesellschaften sind möglich.
- Schneller Überblick, welcher Mandant freigezeichnet hat.
- Termin- und Erinnerungsfunktion, wenn nicht freigezeichnet wurde.
- Integration in das MyDATEV-Portal mit einfachem Wechsel in weitere Cloud-Anwendungen.
- Nutzung zusätzlicher Portal-Funktionen möglich, wie z.B. die 360° Mandantensicht oder die Kommunikationsfunktionen von MyDATEV Kanzlei mit der Dokumentfreigabe für weitere Dokumente, Aufgaben und Unterhaltungen mit dem Mandanten.
Sie möchten mehr zu MyDATEV Kanzlei erfahren?
Ausführliche Informationen, Videos und Anleitungen haben wir Ihnen auf der folgenden Seite bereitgestellt. Hier finden Sie auch die Bestellmöglichkeit für MyDATEV Kanzlei.
Hinweis: MyDATEV Kanzlei ist kostenpflichtig.
Zeitplan für die Umstellung
- Ende Januar 2025: MyDATEV Kanzlei wurde mit dem aktuellen Funktionsumfang freigegeben. Die Nutzung und Einrichtung von MyDATEV Kanzlei ist nun möglich. Mit einem frühen Einstieg können Sie sich mit der neuen Lösung vertraut machen. MyDATEV Kanzlei können Sie über den DATEV Shop kostenpflichtig bestellen.
- April 2025: Pilotierung der Erweiterung von MyDATEV Kanzlei mit einfachen elektronischen Freigaben und Signaturen (keine fortgeschrittenen oder qualifizierten Signaturen).
- August 2025: Nach Installation der DATEV Programme 19.0 können Freizeichnungsdokumente ausschließlich in MyDATEV Kanzlei bereitgestellt werden und Ihre Mandanten können die Dokumente dort über die Kommunikationsfunktionen freigeben. Ab diesem Zeitpunkt können keine neuen Freizeichnungsdokumente mehr in DATEV Freizeichnung online eingestellt werden. Noch nicht abgeschlossene Freizeichnungsdokumente in DATEV Freizeichnung online können bis zum 28.11.2025 freigegeben werden.
- Ab 03.11.2025: Das DATEV Rechenzentrum nimmt keine neuen Sende-Aufträge mehr an, die mit DATEV Freizeichnung online aus den DATEV-Steuerprogrammen oder aus DATEV Kanzlei Rechnungswesen erstellt wurden. Offene Freigaben in DATEV Freizeichnung online können von den Mandanten noch bis zum 28.11.2025 freigegeben werden.
- Bis 28.11.2025: Ihre Daten stehen Ihnen in DATEV Freizeichnung online bis zur Abschaltung am 28.11.2025 zum Download bereit und werden nach diesem Zeitpunkt endgültig gelöscht.
Umstellungsphasen
Unter den nachfolgenden Punkten 1. Informieren, 2. Vorbereiten & Umstellen und 3. Nacharbeiten erhalten Sie ausführliche Informationen zur Umstellung mit Links auf detaillierte Informationen:
1. Informieren
Programmüberblick verschaffen
MyDATEV Kanzlei ist seit 29. Januar 2025 verfügbar. In folgenden Dokumenten im DATEV Hilfe-Center lesen Sie mehr zum derzeitigem Funktionsumfang:
- Funktionsumfang von MyDATEV Kanzlei
(DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1037447) - Leistungsbeschreibung: Cloud-Lösungen Kanzleimanagement
(DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 0904400)
In folgendem Video erfahren Sie mehr zu den Prozessen und der digitalen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten:
- MyDATEV Kanzlei: Prozessübersicht - Einfach digital mit Mandanten zusammenarbeiten
(DATEV Hilfe-Video, Dauer 3:54 min.)
Mandanten ermitteln, die bisher DATEV Freizeichnung online genutzt haben
Prüfen Sie im DATEV Arbeitsplatz bzw. in der Elektronischen Übermittlungsübersicht, ob Einträge in der Spalte “Freizeichnung” vorhanden sind. Sind Einträge vorhanden, haben Sie für den jeweiligen Mandanten bereits DATEV Freizeichnung genutzt. Diese Mandanten sind von der Umstellung betroffen. Weitere Informationen zu den Statusinformationen in der Spalte “Freizeichnung” finden Sie im DATEV Hilfe-Center in folgendem Dokument:
- Statusinformationen zur Spalte "Freizeichnung"
(DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9240131)
2. Vorbereiten & Umstellen
MyDATEV Kanzlei bestellen und einrichten
MyDATEV Kanzlei können Sie direkt für Ihre Kanzlei einmalig über den Bestell- und Einrichtungsassistenten kostenpflichtig bestellen, inklusive Lizenzen und Berechtigungsvergabe für die Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeiter.
Hier geht es zur Bestellmöglichkeit im Shop: >> MyDATEV Kanzlei bestellen
Die Bestellung im Shop führen Sie über den MyDATEV Bestell- und Einrichtungsassistent durch. Im nachfolgenden Dokument im DATEV Hilfe-Center finden Sie nähere Infos zum Ablauf der Bestellung und zur Einrichtung von MyDATEV Kanzlei über den Assistenten:
- DATEV-Cloud-Lösungen über MyDATEV Bestell- und Einrichtungsassistent bestellen
(DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1027148)
Voraussetzung für die Nutzung von MyDATEV Kanzlei ist, dass Basisdaten online für die DATEV-Cloud erfolgreich bereitgestellt wurden. Weitere Informationen:
- Basisdaten online für die DATEV-Cloud bereitstellen
(DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1020246)
Registrieren von Mandanten für MyDATEV Kanzlei
Für die digitale Zusammenarbeit mit Ihren Mandanten über MyDATEV Kanzlei müssen Sie diese registrieren. Nach der Registrierung können Sie schon jetzt eine Unterhaltung mit dem Mandanten starten, für ihn Aufgaben erstellen und Dokumente austauschen.
Details zum Ablauf der Registrierung finden Sie im DATEV Hilfe-Center im folgenden Dokument:
- DATEV-Cloud-Lösungen für Mandanten über MyDATEV Mandantenregistrierung bestellen und einrichten
(DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1002326)
Übrigens: Ab sofort können Sie Ihre Bestandsmandanten von Freizeichnung online einfach und schnell über den Umstellungsassistenten für MyDATEV Kanzlei registrieren. Die Voraussetzungen und die Details dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center im folgenden Dokument:
- Bestandsmandanten von DATEV Freizeichnung online auf MyDATEV Kommunikation umstellen
(DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1039931)
Nach der Installation der DATEV-Programme 19.0 (verfügbar seit 07.08.2025) können Sie von Ihren Mandanten nahtlos Freigaben von Dokumenten in MyDATEV Kanzlei einholen.
Für MyDATEV Kanzlei können nur zentrale Mandanten registriert werden. Anwendungsspezifische Mandanten müssen vorher zentralisiert werden. Details dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center:
- Assistent zum Zentralisieren von Mandanten
(DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9225519)
Informieren Sie Ihre Mandanten
Informieren Sie Ihre Mandanten über die bevorstehende Umstellung. Dadurch ergeben sich Änderungen in der gemeinsamen Zusammenarbeit. Nutzen Sie hierfür gerne unser Musteranschreiben:
- Musteranschreiben Umstellung FZO auf MyDATEV Kanzlei
(Microsoft Word-Datei)
3. Nacharbeiten
Download der Daten
Ihre Daten stehen Ihnen in DATEV Freizeichnung online bis zur Abschaltung am 28.11.2025 zum Download bereit und werden nach diesem Zeitpunkt endgültig gelöscht.