Datenschutz und Datensicherheit im Marktplatz
Datenschutz und Datensicherheit haben bei DATEV oberste Priorität. Die DATEV-Marktplatz Partner verantworten die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz und Datensicherheit selbst.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Software-Hersteller. Die Verantwortung, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen umzusetzen (z.B. Zugriffsschutz, Datensicherheit, IT-Security), obliegt ausschließlich Ihnen, beziehungsweise dem jeweiligen DATEV-Marktplatz Partner.
DATEV selbst führt keinen Sicherheitscheck der angebotenen ergänzenden Lösungen durch - unabhängig davon, ob es sich um eine ergänzende On Premise-Lösung oder um eine Cloud-Lösung eines DATEV-Marktplatz Partners handelt.
Anbieter auf dem DATEV-Marktplatz bewerten
Auf dem DATEV-Marktplatz finden Sie nicht irgendwelche Software-Hersteller. DATEV bietet auf dem Marktplatz ein Bewertungssystem, um die Qualität stets aufrechtzuerhalten. So können Anwenderinnen und Anwender von DATEV-Partnerlösungen diese auf dem DATEV-Marktplatz bewerten.
Das Kundenfeedback bietet Marktplatz-Besuchern eine Entscheidungshilfe für die Wahl einer geeigneten Software. Gleichermaßen helfen die Rezensionen den Software-Herstellern Verbesserungspotentiale zu entdecken und ihre Lösungen weiter zu optimieren.
Aktualisierte Nutzungsbedingungen für das Bewertungssystem im DATEV-Marktplatz
Ab dem 16.06.2025 gelten neue Nutzungsbedingungen für das Bewertungssystem im DATEV-Marktplatz. Bei den Änderungen handelt es sich im Wesentlichen um Ergänzungen und Klarstellungen, die Transparenz und Objektivität erhöhen, besonders hervorheben wollen wir an dieser Stelle folgende Änderungen:
- Einschränkung der Bewertungsberechtigung: Nahestehende Personen und Vertriebspartner des Herstellers sowie Mitarbeitende der DATEV eG dürfen keine Bewertungen abgeben. Dadurch können Nutzer des DATEV-Marktplatzes auf verlässliche und unabhängige Einschätzungen zählen.
- Erweiterung der Bewertungsprinzipien: Wurde Nutzern der bewerteten Software ein Incentive–(jede Art von Leistungen in Form von Bargeld, Rabatten, Gutscheinen oder anderweitigen (geldwerten) Versprechen für den Bewerter oder Dritte bis maximal 25€ brutto) in Aussicht gestellt, wenn sie eine Bewertung abgeben, so muss die Bewertung bei Abgabe entsprechend gekennzeichnet werden. Der Inhalt von Bewertungen darf weiterhin nicht durch Incentivierung in Form von Vergütung oder anderer Anreize beeinflusst werden. Dies gewährleistet, dass die Meinungen und Erfahrungen der Nutzer authentisch sind und incentivierte Bewertungen erkennbar sind.
Eine Vergleichsversion der bisherigen und aktuell gültigen Nutzungsbedingungen finden Sie in dieser PDF-Datei.
Kontakt
Sie haben Fragen, Ideen und Anmerkungen zum DATEV-Marktplatz? Dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular. Wir kümmern uns gerne um Ihre Nachricht.