Erklärung zur Unternehmensführung 2024

Gemäß § 9 Abs. 3 GenG hat der Vorstand von DATEV für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Der Vorstand definiert als erste Führungsebene die Geschäftsleitung und die Leitenden Angestellten, als zweite Führungsebene die Abteilungsleitung und die Leitende Beratung.

Der Vorstand hat im Jahr 2022 für die erste Führungsebene bestehend aus Geschäftsleitung und Leitenden Angestellten eine Zielgröße von 30 % festgelegt. Für die zweite Führungsebene – Abteilungsleitung und Leitende Beratung – wurden gleichermaßen 30 % beschlossen. Zum Stichtag 31. Dezember 2024 betrug der Frauenanteil rund 27 % für die erste und rund 29 % für die zweite Führungsebene.

Der Aufsichtsrat hat gemäß § 9 Abs. 4 GenG im Jahr 2022 für das Gremium selbst einen Frauenanteil von 25 % (Frauenanteil zum Stichtag 31. Dezember 2024: 42 %) und für den Vorstand einen Frauenanteil von 20 % (Frauenanteil zum Stichtag 31. Dezember 2024: 40 %) festgelegt. Die von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Zielgrößen gelten jeweils für den Zeitraum ab dem 1. Juli 2022 und sollen jeweils bis spätestens 30. Juni 2025 erreicht werden.

Pflichtangabe nach § 54 Satz 2 GenG: Prüfungsverband

Prüfungsverband nach § 54 GenG der DATEV eG ist der Genossenschaftsverband Bayern e.V. mit Sitz in München.