Anlagenbuchhaltung: Begriffserklärung
Die Anlagenbuchhaltung – bei DATEV auch Anlagenbuchführung – ist ein Teil der Finanzbuchhaltung bzw. der jährlichen Kosten- und Leistungsrechnung von Unternehmen. Laut Handelsgesetzbuch versteht man unter Anlagen alle unternehmenseigenen Sachwerte, die dem Geschäftsbetrieb dienen. Das können Fahrzeuge, EDV-Geräte, Maschinen und sogar Gebäude sein, sofern diese Teil des Unternehmensvermögens sind.
Mithilfe der Anlagenbuchführung lassen sich die unternehmenseigenen Sachwerte erfassen, bewerten sowie abschreiben. Das ermöglicht es, das Vermögen eines Unternehmens zu verwalten, zu berechnen und die genauen Besitzsteuern zum Jahresabschluss zu berechnen.
Wie funktioniert die Anlagenverwaltung?
Jeder Betrieb verfügt über Sachvermögen, das zur Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit gebraucht wird. Schafft ein Betrieb neue Maschinen an, gehen diese in das Anlagevermögen über. Jede Maschine wird in einer eigenen Anlagenkartei festgehalten und fortan bei der Anlagenbuchhaltung berücksichtigt. In der Kartei sind die relevanten Daten der Anlagen vermerkt, etwa Kaufpreis, Kaufdatum, Menge der gleichen Anlage sowie die Abschreibung.
Die Anlage wird so lange in der Kartei geführt und verwaltet, bis die Maschine nicht mehr funktionstüchtig ist und ersetzt oder verkauft wird. Am Tag der Neuanschaffung entspricht der Sachwert der Maschine dem Einkaufswert. Der Wert der Anlage verringert sich jedoch mit fortschreitender Nutzungsdauer. Auf diese Weise wird ein Teil des Wertes bereits nach dem ersten Nutzungsjahr abgeschrieben. In den folgenden Nutzungsjahren setzt sich die Abschreibung fort. Selbst wenn der Sachwert den Abschreibungswert Null erreicht hat, bleibt die Maschine in der Anlagenkartei erfasst, kann dann aber nicht mehr abgeschrieben werden.
Dank der festgelegten Abschreibungsregularien lässt sich der genaue Wert der Anlagen zum Jahresabschluss ermitteln und in der Bilanz des Unternehmens berücksichtigen. Die Anlagenbuchhaltung dient somit der zuverlässigen Berechnung des Unternehmensvermögens sowie der Besitzsteuern und berücksichtigt die Wertminderung aller Anlagen.
Darüber hinaus ist eine sorgfältige Anlagenbuchhaltung wichtig, um Werte für Versicherungen zu dokumentieren, die Inventur am Jahresende zu vereinfachen sowie Budgetpläne zu erstellen. Anhand der erfassten Daten lassen sich Kosten-Nutzen-Rechnungen einfach und schnell aufstellen, und beispielsweise feststellen, ob sich eine Reparatur im Vergleich zum aktuellen Wert einer Anlage lohnt oder eine Neuanschaffung wirtschaftlicher wäre.
Welche Möglichkeiten der Abschreibungen gibt es?
Wertvolle Sachanlagen wie Fahrzeuge, Maschinen oder Immobilien können nicht auf einmal, sondern nur über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden. Wie hoch der jährliche Abschreibungsbetrag ist, bestimmen die gesetzlich festgeschriebenen Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums (AfA-Tabellen).
Für jede Branche gibt es eine eigene AfA-Tabelle, in der die gängigsten Anlagen für diesen Bereich aufgelistet sind, zum Beispiel Maschinen für ein spezielles Handwerk. Der Betrag der Abschreibung berechnet sich aus dem Wert sowie derwahrscheinlichen Nutzungsdauer der Anlage. Die AfA-Tabellen legen außerdem fest, in welcher Form die entsprechenden Sachwerte in der Anlagenbuchhaltung abgeschrieben werden. Übliche Formen sind:
- Lineare Abschreibung: Der Kaufbetrag teilt sich durch die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlage. Der Abschreibungsbetrag ist also jedes Jahr gleich hoch. Am Ende der veranschlagten Nutzungsdauer hat der Wert der Anlage Null erreicht.
- Degressive Abschreibung: Die Abschreibung erfolgt prozentual zum gegenwärtigen Wert der Anlage. Dadurch verringert sich der Abschreibungsbetrag jährlich, erreicht aber nicht den Wert Null.
DATEV Anlagenbuchführung: Umfassende Software für die Anlagenbuchhaltung
Für Unternehmen und Kanzleien, die eine zuverlässige Software-Lösung für die Anlagenbuchhaltung suchen, ist DATEV Anlagenbuchführung der ideale Partner. Dank des Programms verwalten Sie Anlagenvermögen effizient und problemlos. Indem Sie die Software in die Finanzbuchführung integrieren, werden die Daten automatisch abgestimmt und Sie müssen sie nicht doppelt erfassen.
Um Ihnen den Einstieg in DATEV Anlagenbuchführung zu erleichtern, lassen sich bereits vorhandene Daten aus anderen Programmen übernehmen. Mithilfe der Software legen Sie einfach und schnell eine Inventarliste an und bearbeiten sie nach Bedarf. Ihr Arbeitsaufwand für anstehende Inventuren verringert sich dadurch erheblich.
Wenn neue Anlagen in das Vermögen eines Betriebs eingehen, legen Sie für diese eine neue Kartei an und überführen sie in die Inventarliste. Von da aus verwalten, ändern oder löschen Sie die Anlagen und berechnen die Abschreibungen für die Anlagenbuchhaltung. Für die Berechnung nutzen Sie die im Programm hinterlegten AfA-Tabellen und entsprechende Berechnungshilfen. Weitere nützliche Funktionen wie umfassende Standardbuchungssatzvorlagen, eine prozentuale Kostenstellenverteilung sowie die Nutzung von bis zu sechs unterschiedlichen Rechnungslegungszwecken machen den Arbeitsprozess noch effizienter. Haben Sie die Anlagenbuchhaltung finalisiert, übermitteln Sie diese bequem an Ihre Finanzbuchführung.
Zusätzlich liefert DATEV Anlagenbuchführung umfassendes Zahlenmaterial für die Kostenrechnung, die betriebswirtschaftliche Planung und für versicherungstechnische Zwecke. Die enthaltene Versicherungsliste bezieht sich auf die Preisindextabellen der Landesgewerbeanstalt.
DATEV Anlagenbuchführung: Seminar für Neuanwender
DATEV versorgt Sie nicht nur mit leistungsstarker Software, sondern unterstützt Sie auch dabei, diese optimal anzuwenden. Daher bietet DATEV allen Neuanwendern des Programms Anlagenbuchführung ein Seminar . In diesem erfahren Sie, wie Sie die Software bedienen und den größtmöglichen Nutzen für Ihre Anforderungen generieren. Sie lernen, Ihr Anlagevermögen selbstständig zu verwalten und zu bearbeiten und erfahren, wie Sie Ihre finalisierte Anlagenbuchhaltung in die Finanzbuchführung eingliedern. Zum Abschluss des Seminars sind Sie in der Lage, Musterbeispiele am PC selbstständig zu bearbeiten und Ihr erworbenes Wissen anzuwenden und zu festigen.
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Seit mehr als 50 Jahren erfüllt die Genossenschaft DATEV höchste Qualitätsstandards und stellt dies regelmäßig unter Beweis. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmen sind bei uns genau richtig. Als eingetragene Genossenschaft (eG) bieten wir Software-Lösungen und IT-Dienstleistungen, auf die Verlass ist. Wir haben ein breites Portfolio an Anwendungen entwickelt, die Arbeitsprozesse in Unternehmen nachhaltig verbessern, vereinfachen und verschlanken. Spezialfälle der Buchhaltung deckt DATEV mit entsprechenden Zusatzmodulen ab, damit Sie rundum abgesichert sind.