Art.-Nr. 31108 | Mandanten-Info

Hotelrechnungen

Unterstützung bei der Überprüfung der Rechnung, um den Vorsteuerabzug sicher stellen zu können
  • Erforderliche Rechnungsangaben
  • Besonderheiten bei Kleinbetragsrechnungen
  • Vereinfachungsregelung

Erscheinungstermin: Februar 2024

Einmalig
0,85 €
Preis- und Lieferinformationen
-

Beschreibung

Ein Unternehmer, der bei Dienstreisen übernachtet, kann den Vorsteuerabzug aus den Hotelrechnungen nur geltend machen, wenn er eine ordnungsgemäße Rechnung hat. Bei Hotelrechnungen besteht die Besonderheit, dass die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen einschließlich üblicher Nebenleistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % unterliegt.

Andere Leistungen, wie Frühstück, Nutzung von Kommunikationsnetzen etc. werden jedoch mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert. Wichtig ist, dass Leistungen mit unterschiedlichen Steuersätzen auf der Rechnung getrennt voneinander ausgewiesen werden.

Die Mandanten-Info-Karte unterstützt Ihren Mandanten bei der Überprüfung der Rechnung, um den Vorsteuerabzug sicherstellen zu können und enthält zur besseren Veranschaulichung eine Beispielrechnung.

Info & Leseprobe

Erscheinungstermin 02/2024
Seitenzahl 8
Format Leporello 10 cm x 6,5 cm

Die Visitenkarte Ihrer Kanzlei

DATEV MyMarketing

Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.

Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.

Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.

Details & Preise

Art.-Nr. 31108 | Mandanten-Info

Hotelrechnungen

Unterstützung bei der Überprüfung der Rechnung, um den Vorsteuerabzug sicher stellen zu können

Erscheinungstermin: Februar 2024

Einmalig
0,85 €