Phantomlohn - vermeiden Sie Nachzahlungen in der Sozialversicherung
- Entstehungsprinzip im Vergleich zum Zuflussprinzip (Steuerrecht)
- Definition Phantomlohn
- Systematik der Nachzahlungspflichten in der Sozialversicherungsprüfung
- Die häufigsten und „gefährlichsten“ relevanten Praxisfälle
Kurzinfo
Inhalte
Beschreibung
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Vergütung seiner Arbeitsleistung. Die Höhe der Vergütung kann dabei z. B. aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag folgen. Bleibt die vom Arbeitgeber gezahlte Vergütung hinter dem Anspruch des Arbeitnehmers zurück, spricht man vom sog. „Phantomlohn“ oder auch „Fiktivlohn“. Obwohl hier keine Auszahlung an den Arbeitnehmer erfolgt, schuldet der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Phantomlohn. Dies folgt aus dem im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich geltenden Entstehungsprinzip. Stellt die Sozialversicherung bei ihrer Prüfung Phantomlohn fest, steht den Sozialversicherungsträgern ein Nachzahlungsanspruch bis zur jeweiligen Verjährungsgrenze zu. Daher bildet die Feststellung des Phantomlohns einen Schwerpunkt in der Sozialversicherungsprüfung, nicht nur bei Minijobs.
Das Seminar stellt den Begriff des Phantomlohns und das im Sozialversicherungsrecht geltende Entstehungsprinzip vor und zeigt andauernde und besonders aktuelle Risiken in der Sozialversicherungsprüfung auf. Dabei wird auch auf die – derzeit besonders relevante – korrekte Berechnung des Urlaubsentgelts und der Entgeltfortzahlung eingegangen.
Themen
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Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung als Grundfall
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Ausnahmen, z. B. bei Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
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Definition Phantomlohn/Fiktivlohn
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Arbeitsgerichtliche Vergleiche oder Vereinbarungen über Lohnansprüche, Auswirkungen
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Arbeitsrechtliche Verjährung, Ausschlussfristen, Verzicht und Verwirkung
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Nachforderung in der Sozialversicherungsprüfung
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Verjährung in der Sozialversicherung
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Praxisrelevante Einzelfälle
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Phantomlohn bei Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
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Phantomlohn bei Urlaubsentgelt und Entgeltfortzahlung (Krankheit, Feiertag)
Details
Teilnehmerkreis
- Kanzleimitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit Personalverantwortung
- Lohnabrechner in Kanzlei und Unternehmen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen mit Personalverantwortung
- Kanzlei-Organisationsbeauftragte
Fachliche Voraussetzungen
Kenntnisse in der Lohnabrechnung
Zusatzinformation
Seminarbegleitende Unterlagen
Die Begleitunterlage zur Veranstaltung erhalten Sie in elektronischer Form als PDF-Dokument zum Herunterladen. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1035297.
Referent
Christian Beck
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
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