Verkäufe über Online-Plattformen
- Aktuelle Änderungen durch Umsetzung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets zum 01.07.2021
- TRFE-Leistungen
- Erklärungspflichten des Online-Unternehmers
Erscheinungstermin: September 2021
Beschreibung
Immer mehr Waren und Dienstleistungen werden über Online-Portale vertrieben. Doch Verkäuferinnen und Verkäufer, die nur gelegentlich oder in geringem Umfang tätig sind, sind sich nicht darüber bewusst, dass bzw. ab wann sie unternehmerisch tätig sind und steuerliche Pflichten zu erfüllen haben.
In der Regel sind diese Verkäufer Kleinunternehmer und müssen eigentlich keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Wenn sie jedoch Waren über Online-Portale vertreiben, können sie leicht in eine Falle tappen. Der Plattformbetreibende erbringt mit der Bereitstellung des Online-Marktplatzes an sie auf elektronischem Weg eine sonstige Leistung. Für diese schuldet der Verkäufer als Empfänger der Leistung die Umsatzsteuer gem. § 13b Abs. 1 und 5 UStG.
Besonders sorgfältig ist zu agieren, wenn Leistungen oder Lieferungen an im EU – Gemeinschaftsgebiet ansässige Empfänger erbracht werden. Abhängig davon, ob die Empfänger Unternehmer oder Nichtunternehmer sind, ergeben sich unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen, die man kennen sollte und die es zu beachten gilt.
Die Mandanten-Information unterstützt Ihre Mandantinnen und Mandanten dabei, regelmäßig wiederkehrende Geschäftsvorfälle aus umsatzsteuerlicher Sicht richtig einzuordnen und so ihre umsatzsteuerlichen Pflichten als Unternehmerinnen und Unternehmer zu erfüllen. Die Ausführungen gelten für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ausschließlich im Inland ansässig sind und über keine weitere Betriebsstätte im Ausland verfügen.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Info & Leseprobe
Die Visitenkarte Ihrer Kanzlei
DATEV MyMarketing
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Autorin
Kerstin Gromadka
Dipl. Finanzwirtin (FH)
Kerstin Gromadka ist Diplom-Finanzwirtin und absolvierte ihr Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Derzeit ist sie im Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Umsatzsteuer tätig.
Details & Preise
Verkäufe über Online-Plattformen
Erscheinungstermin: September 2021