E-Rechnung optimiert Zusammenarbeit zwischen Kanzleien und Mandanten
Die Umstellung auf E-Rechnungsprozesse bietet Kanzleien und Unternehmen große Vorteile im gemeinsamen Rechnungsprozess. Der gesamte Prozess wird schneller, transparenter und effizienter.
- Durch die Anbindung des DATEV E-Rechnungspostfachs ist eine automatisierte Übergabe der eingegangenen Rechnungen an Belege online (DATEV Unternehmen online) möglich. Ihre Mandantinnen und Mandanten könne die empfangenen E-Rechnungen direkt in DATEV Unternehmen online weiterverarbeiten.
- Sie können zur Erstellung der Buchführung und des Jahresabschlusses – ggf. in Echtzeit – auf die vollständigen E-Rechnungsdaten inklusive rechnungsbegründender Anlagen in Belege online zugreifen.
- Das E-Rechnungsformat ermöglicht eine bessere Vorbelegung der Rechnung für die Übergabe an DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Dies erhöht den Automatisierungsgrad des DATEV Automatisierungsservice Rechnungen. Die Archivierung erfolgt revisionssicher in Belege online in der DATEV-Cloud.
Mit der weiteren Verbreitung der E-Rechnung und dem Ausbau der E-Rechnung nach EN16931 werden die Unterstützungs- und Automatisierungsmöglichkeiten in der Buchführung weiter ausgebaut.
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Die technische Seite ist eine Sache, aber die zukünftige Beratung und die Veränderungsprozesse in den Unternehmen sind eine große Chance.
Henning Berger
BHK Berger Heister Kretschmann GmbH
Unser Unterstützungspaket E-Rechnung für Sie
Unsere Unterstützungsmedien wurde grundlegend überarbeitet und optimiert. Wenn Sie diese vor dem 17. Oktober 2025 heruntergeladen haben, holen Sie sich jetzt die neueste Version!
Alle Vorteile auf einen Blick. Sie suchen Materialien zum Thema? Hier finden Sie Leitfäden, E-Mail-Vorlagen und Präsentationen zum Download. Sie haben Fragen zur E-Rechnungsplattform? Hier finden Sie einen Überblick. Holen Sie sich jetzt das Unterstützungspaket und starten Sie mit der Umsetzung. Je früher, desto besser!
Ihre Kanzlei betreut Vereine, Verbände, Stiftungen oder gemeinnützige Einrichtungen?
Oft wird bei der E-Rechnungspflicht nur an Unternehmen gedacht – doch auch Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen müssen seit dem 01.01.2025 elektronische Rechnungen empfangen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Mandanten auf die neuen Anforderungen aufmerksam zu machen und frühzeitig vorzubereiten.