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Zur ersten Hauptfeststellung auf den 1. Januar 2022 musste deutschlandweit eine Bewertung der Grundstücke erfolgen. Die Bewertung erfolgte anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) an Stelle der Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer wurden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgte ab dem 1. Januar 2025.