Baden-Württemberg

verabschiedetes Gesetz: Modifiziertes Bodenwertmodell

  • basiert auf zwei Kriterien: der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert
  • Gebäudefläche soll keine Berücksichtigung finden

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat den Entwurf zum sogenannten „Gesetz zur Änderung des Landesgrundsteuergesetzes und zur Einführung eines gesonderten Hebesatzrechts zur Mobilisierung von Bauland“ beschlossen. Dieser sieht Anpassungen für das Landesgrundsteuergesetz vor, welches am 4.11.2020 verabschiedet wurde. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Einführung einer Grundsteuer C vor.

Bayern

verabschiedetes Gesetz: wertunabhängiges Flächenmodell

  • wertunabhängige Äquivalenzzahlen für Grundstücksfläche von 0,04 Euro/m² und für Gebäudefläche von 0,50 Euro/m²
  • steuerliche Begünstigung von Wohnfläche (Abschlag von 30 %)
  • Grundsteuer C für baureife Grundstücke ist nicht vorgesehen

Berlin

Bundesmodell: wertabhängiges Modell

  • Orientierung am Wert von Grundstück und Gebäude
  • Angaben wie Bodenrichtwert, Fläche, Nutzungsart, pauschalierte Nettokaltmiete und Baujahr sind notwendig

Brandenburg

Bundesmodell: wertabhängiges Modell

  • Orientierung am Wert von Grundstück und Gebäude
  • Angaben wie Bodenrichtwert, Fläche, Nutzungsart, pauschalierte Nettokaltmiete und Baujahr sind notwendig

Bremen

Bundesmodell: wertabhängiges Modell

  • Orientierung am Wert von Grundstück und Gebäude
  • Angaben wie Bodenrichtwert, Fläche, Nutzungsart, pauschalierte Nettokaltmiete und Baujahr sind notwendig

Hamburg

verabschiedetes Gesetz: Wohnlagemodell

  • unabhängig von der Nutzung Bewertung der Grundstücksfläche mit 0,04 Euro/m² und Gebäudefläche mit 0,50 Euro/m²
  • steuerliche Begünstigung von Wohnanlagen
  • Einführung von zwei Lagefaktoren (normale Lage, gute Lage)
  • Einführung einer Grundsteuer C für baureife Grundstücke

Hessen

verabschiedetes Gesetz

  • wertunabhängige Äquivalenzzahlen für Grundstücksflächen von 0,04 Euro/m² und für Gebäudefläche von 0,50 Euro/m²
  • steuerliche Begünstigung von Wohnflächen (Abschlag 30%)
  • lagebezogener Faktor, der sich anhand des Verhältnisses von Bodenrichtwert zum durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde ermittelt
  • eine Grundsteuer C für baureife Grundstücke (mit Hebesatzhöchstgrenze)

Mecklenburg-Vorpommern

Bundesmodell: wertabhängiges Modell

  • Orientierung am Wert von Grundstück und Gebäude
  • Angaben wie Bodenrichtwert, Fläche, Nutzungsart, pauschalierte Nettokaltmiete und Baujahr sind notwendig

Niedersachen

verabschiedetes Gesetz: Flächen-Lage-Modell

  • wertunabhängige Äquivalenzzahlen für Grundstücksfläche von 0,04 Euro/m² und für Gebäudefläche von 0,50 Euro/m²
  • Einführung eines Lagefaktors der sich anhand des Bodenrichtwerts ermittelt
  • steuerliche Begünstigung von Wohnfläche (Abschlag von 30 %)
  • Bereitstellung eines sog. „Grundsteuer-Viewer“ als Transparenz-Instrument und Ausfüllhilfe für Flächenangaben

Nordrhein-Westfalen

Bundesmodell: wertabhängiges Modell

  • Orientierung am Wert von Grundstück und Gebäude
  • Angaben wie Bodenrichtwert, Fläche, Nutzungsart, pauschalierte Nettokaltmiete und Baujahr sind notwendig

Rheinland-Pfalz

Bundesmodell: wertabhängiges Modell

  • Orientierung am Wert von Grundstück und Gebäude
  • Angaben wie Bodenrichtwert, Fläche, Nutzungsart, pauschalierte Nettokaltmiete und Baujahr sind notwendig

Saarland

verabschiedetes Gesetz: Bundesmodell mit regionaler Komponente

  • grundsätzlich wertabhängiges Modell
  • saarlandspezifische Steuermesszahl für Grundvermögen:
    • unbebaute Grundstücke 0,64 Promille
    • Wohngrundstücke 0,34 Promille
    • Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke 0,64 Promille

Sachsen

verabschiedetes Gesetz: Bundesmodell mit regionaler Komponente

  • grundsätzlich wertabhängiges Modell
  • sachsenspezifische Steuermesszahl für Grundvermögen:
    • Wohngrundstücke und unbebaute Grundstücke 0,36 Promille
    • Geschäftsgrundstücke 0,72 Promille

Sachsen-Anhalt

Bundesmodell: wertabhängiges Modell

  • Orientierung am Wert von Grundstück und Gebäude
  • Angaben wie Bodenrichtwert, Fläche, Nutzungsart, pauschalierte Nettokaltmiete und Baujahr sind notwendig

Schleswig-Holstein

Bundesmodell: wertabhängiges Modell

  • Orientierung am Wert von Grundstück und Gebäude
  • Angaben wie Bodenrichtwert, Fläche, Nutzungsart, pauschalierte Nettokaltmiete und Baujahr sind notwendig

Thüringen

Bundesmodell: wertabhängiges Modell

  • Orientierung am Wert von Grundstück und Gebäude
  • Angaben wie Bodenrichtwert, Fläche, Nutzungsart, pauschalierte Nettokaltmiete und Baujahr sind notwendig