Jedes Unternehmen ist verpflichtet, jährlich zum Geschäftsjahresabschluss eine Abschlussbilanz zu erstellen. Die Gliederung der Bilanz regelt der § 266 - Handelsgesetzbuch: Die Aktiva werden nach dem Grad der Liquidität, die Passiva nach Fristigkeit und zugrunde liegendem Rechtsverhältnis gegliedert.Die Bilanz als Teil des Jahresabschluss ist nach Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Eine Bilanz ist nach bestimmten Ordnungskriterien zu gliedern. Für diese Bilanzgliederung gibt es verschiedene Zuordnungstabellen. Darüber hinaus existieren Bilanzen: Gründungs-, Umwandlungs-, Sanierungs- (Sanierung), Fusions-(Fusion), Konkursbilanz (Konkurs) etc.Bei der jährlichen Abschlussbilanz ist zwischen der zur Veröffentlichung bestimmten Handelsbilanz und der zur Vorlage beim Finanzamt zu erstellenden Steuerbilanz zu unterscheiden. Jahresabschluss und Bilanzierung sind nur zwei der umfangreichen Leistungen des Steuerberaters als ausgewiesener Experte.

Bilanzierung

Bilanzierung muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung (GoBil) vonstatten gehen. Sie gehören zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Bei der Bilanzierung wird das Verhältnis von Vermögen und Schulden dargestellt. Dafür gibt es auch entsprechende Bilanzierung Software.Bilanzierung und Jahresabschluss sind Leistungen des Steuerberaters. Bei der Bilanzierung stellt er das Verhältnis von Vermögen und Schulden dar. Der Steuerberater ist ein ausgewiesener Experte, der die Bilanzierung nach den Bilanzierungsgrundsätzen, das sind die Regeln, die in der Praxis des Rechnungswesens angewendet werden, ausgezeichnet kennt und die generellen Richtlinien für den Umgang mit komplexen Transaktionen beherrscht. Seine Leistungen gehen also deutlich über die laufende Buchhaltung oder Buchführung hinaus.

Grundsätze der Bilanzierung

  • Grundsatz der Klarheit
  • Grundsatz der Richtigkeit und Willkürfreiheit
  • Belegprinzip (keine Buchung ohne Beleg)
  • Grundsatz der periodengerechten Erfolgsermittlung
  • Realisationsprinzip (nur realisierte Gewinne dürfen gebucht werden)
  • VorsichtsprinzipImparitätsprinzip (wahrscheinliche Verluste müssen bereits gebucht werden)
  • Niederstwertprinzip (der niedrigste Wertansatz muss gebucht werden)

Ein Experte nicht nur für die Bilanz

Der steuerliche Berater hilft nicht nur, den steuerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen (Jahresabschluss, Gewinn und Verlustrechnung, Buchhaltung, Steuermeldung etc.), denn er verfügt stets auch über die aktuellen Zahlen und kann aufgrund der oftmals langjährigen Partnerschaft einen Blick für das betriebliche Geschehen entwickeln. So kann er beispielsweise schon frühzeitig drohende Schieflagen aufdecken.Falls Sie noch nicht mit einem Steuerberater zusammenarbeiten: Finden Sie einen in Ihrer Nähe, Sie können dafür DATEV SmartExperts nutzen.