Highlights

  • Physische und virtuelle Firmenkreditkarten für mehr Flexibilität
  • Transparenz in Echtzeit über alle Geschäftsausgaben
  • Digitale Prozesse für Eingangsrechnungen, Reisekosten, Freigaben und mehr
  • Einfache Anbindung bestehender Geschäftskonten
  • Schneller Monatsabschluss durch direkten Zugang für Buchhalter

Weitere Funktionen

  • Gehostet in Deutschland
  • Mastercard Firmenkreditkarten für weltweite Akzeptanz
  • Kreditkarten mit attraktiven Zahlungszielen oder direkter Verrechnung
  • Intuitives Rechnungsmanagement
  • Vorkontierung durch künstliche Intelligenz und selbst-definierte Regeln
  • Ausgabenrichtlinien und Freigabeprozesse einfach erstellen
  • Web-App (cloud-basierte Software) und mobile App für Smartphones (iOS und Android)

Veranstaltungstipp

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Schnittstellen

DATEV Rechnungsdatenservice 1.0

Allgemein

Mit dem Rechnungsdatenservice 1.0 können strukturierte Belegdaten und/oder digitale Belege aus Programmen der DATEV-Marktplatz Partner an DATEV Unternehmen online übertragen und als Buchungsvorschläge in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen weiterverarbeitet werden.

Prozess des Rechnungsdatenservice 1.0 als Grafik

Hinweis: Basis für den Rechnungsdatenservice 1.0 ist die XML-Schnittstelle online. Die XML-Schnittstelle online kann als eigene Schnittstelle genutzt werden, um die strukturierten Belegdaten und/oder digitale Belege per Datei über den Belegtransfer nach DATEV Unternehmen online zu übergeben.

 

Einrichtung und Unterstützungsangebote durch DATEV

  • DATEV-Datenservices einrichtenInformationsmaterialien zur Bestellung von DATEV-Datenservices und zur Einrichtung der Zugriffsrechte.
  • DATEV-Partner-Onboarding: Kostenfreies Online-Gruppen-Training mit max. 10 Teilnehmenden oder kostenpflichtiger telefonischer Einzel-Einrichtungstermin. Für den DATEV Datenservice Kassenarchiv gibt es keinen Einzel-Einrichtungstermin.

 

Einrichtung und Unterstützungsangebote durch den Partner

Informationsmaterialien zur Schnittstelle in der Partnerlösung.


Rechtlicher Hinweis

DATEV kann nicht garantieren, dass der Funktionsumfang der Schnittstelle Ihren Anforderungen entspricht. DATEV prüft das fehlerfreie Einlesen der Output-Datei in die DATEV-Software. Weitere Funktionen oder Besonderheiten des Hersteller-Produkts sowie der Schnittstelle sind nicht Gegenstand der technischen Prüfung. Insbesondere prüft DATEV nicht, ob die im Hersteller-Produkt verarbeiteten Daten fachlich korrekt übergeben werden. Detaillierte Informationen zur technischen Prüfung finden Sie unter:

Schnittstellenvorgaben

Einsatz von Cloud Connectoren (Drittanbieterprodukt)

Durch den Einsatz von Drittanbieterprodukten, sogenannten Cloud Connectoren, können Daten zwischen On-Premises-Lösungen der DATEV und Cloud-Anwendungen von DATEV-Marktplatz Partnern per API durch eine entsprechende Weiterleitung über den Cloud Connector bidirektional ausgetauscht werden.

Der Cloud Connector ist kein vertraglicher Bestandteil der Kooperation zwischen dem DATEV-Marktplatz Partner und DATEV. DATEV führt keine Sicherheitsprüfung bzgl. des Cloud Connectors, über dessen Schnittstelle zum DATEV-Marktplatz Partner Daten an die Cloud-Anwendungen weitergeleitet werden, durch.

Bei Fragen kann sich an den DATEV-Marktplatz Partner gewendet werden. Die Verantwortung, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen umzusetzen (z.B. Zugriffsschutz, Datensicherheit, IT-Security), obliegt ausschließlich dem Anwender, dem DATEV-Marktplatz Partner und dem Drittanbieter.

E-Rechnung

Die E-Rechnung ist für inländische B2B-Umsätze seit dem 1. Januar 2025 verpflichtend. Kanzleien und Unternehmen müssen elektronische Rechnungen mit Software-Lösungen empfangen und weiterverarbeiten können. Diese Partnerlösung unterstützt folgende Funktionen und Formate im Kontext E-Rechnung:

Lösung verarbeitet E-Rechnungen

Unterstützte Formate:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD 2.x

Preis

Preisinformationen auf Anfrage beim Partner.

Zertifizierungen

GoBD

Ein IDW PS 880-Zertifikat für die Lösung Moss (Die Komplettlösung für Ausgaben), Version 2021.05, für das Ermöglichen einer den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechender Rechnungslegung, durch die Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft mbH erstellt, vom 04. Oktober 2021, liegt vor.

Link zum Zertifikat

 

Disclaimer

Ein Zertifikat kann eine Entscheidungshilfe für die Auswahl eines Softwareproduktes sein, aber die Ordnungsmäßigkeit eines DV-Systems nicht garantieren. Entscheidend ist der Einsatz des DV-Systems, ggf. auch in Kombination mit anderen DV-Systemen.

DATEV veröffentlicht die Zertifikate, die vom jeweiligen Partner zur Verfügung gestellt wurden, ungeprüft und erteilt keine Auskunft über die Ordnungsmäßigkeit eines DV-Systems.

Hinweis zum Partner-Netzwerk

Gut zu wissen: DATEV-Partner für Beratung und IT vertreiben auch Lösungen vom DATEV-Marktplatz. Bei der Suche nach Partnern mit Expertise zu Marktplatzlösungen unterstützen wir Sie. Gleich Partner finden.