Geringfügige Beschäftigung - die Prognoseentscheidung in der Praxis

Vor dem Minijob u. der kurzfristigen Beschäftigung liegt zwingend die Prognoseentscheidung des Arbeitgebers zum Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung.
  • Einordnung eines Arbeitsverhältnisses als Minijob und kurzfristige Beschäftigung
  • Praxisfragen der korrekten Prognoseentscheidung
  • Rechtssichere und “rentenversicherungsprüfungssichere” Arbeitszeitkonten bei Minijobs
Einmalig
205,00 €
Preis- und Lieferinformationen

Kurzinfo

Wissensgebiet Fachwissen
Methodik Online-Seminar (Vortrag)
Ziel Aufbau von Fachkompetenz
Dauer 0,5 Tage

Inhalte

Beschreibung

Die korrekte Abrechnung von Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen ist Ihnen bekannt. In der Praxis erweist sich jedoch die vorgelagerte Entscheidung, ob eine Beschäftigung die Voraussetzungen der geringfügigen Beschäftigung erfüllt, oft als anspruchsvoll. Zwar ist hierfür nicht die berühmte Glaskugel erforderlich, aber doch ein solides Hintergrundwissen.

Beispielsweise stellt sich die Frage, ob eine Beschäftigung weiterhin als Minijob gilt, wenn der Arbeitgeber bereits im Voraus weiß, dass die Minijobgrenze in drei oder vier Monaten des Jahres überschritten wird. Kann ein Arbeitnehmer beim Wechsel des Minijobs im laufenden Kalenderjahr zweimal die Minijobgrenze erreichen? Sind Arbeitszeitkonten bei Minijobs zulässig, und wenn ja, wie werden sie rechtssicher gestaltet?

Diese und viele andere schwierige Praxisfragen zur korrekten Prognoseentscheidung bei Minijobs und kurzfristiger Beschäftigung erläutern wir Ihnen in diesem Seminar.

Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn:

Dieses Thema war Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn im März 2024.

Themen
  • Rechtliche Voraussetzungen von Minijob und kurzfristige Beschäftigung

  • Hintergründe der verpflichtenden Prognoseentscheidung des Arbeitgebers

  • Regelmäßiges Entgelt, schwankende Einkünfte und die Folgen

  • Minijob und Arbeitszeitkonto

  • Kurzfristige Beschäftigung

  • Berufsmäßigkeit

  • Viele praxisrelevante Beispiele

Details

Teilnehmerkreis

  • Kanzleiinhaberinnen und Kanzleiinhaber

  • Kanzleiführungskräfte

  • Unternehmerinnen und Unternehmer

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kanzleien und Unternehmen

  • Kanzlei-Organisationsbeauftragte

Fachliche Voraussetzungen

Kenntnisse in der Lohnabrechnung

Zusatzinformation

Seminarbegleitende Unterlagen

Die Begleitunterlage zur Veranstaltung erhalten Sie in elektronischer Form als PDF-Dokument zum Herunterladen. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center: Dok.-Nr. 1035297.

Referent

Portraitbild der referierenden Person Christian Beck

Christian Beck

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.

Termine

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Ort, Datum & Uhrzeit Plätze
Online-Seminar
Di, 12.05.26 | 
09:00 - 11:30 Uhr
Plätze:
Online-Seminar
Do, 08.10.26 | 
09:00 - 11:30 Uhr
Plätze:

Hinweis

Allgemeine Informationen Online-Seminar

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Leistungsbeschreibung Online-Seminar/Online-Seminar mit Übung (Dok.-Nr. 0903119)

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Preise

Art.-Nr. 77527 | Online-Seminar (Vortrag)​

Geringfügige Beschäftigung - die Prognoseentscheidung in der Praxis

Vor dem Minijob u. der kurzfristigen Beschäftigung liegt zwingend die Prognoseentscheidung des Arbeitgebers zum Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung.
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