Sofortmeldung von Mitarbeitern
- Überblick: Welche Branchen sind betroffen
- Welche Informationen muss eine Sofortmeldung enthalten und welche Übermittlungswege gibt es
- Was geschieht, wenn Sofortmeldungen nicht korrekt durchgeführt werden?
Erscheinungstermin: August 2023
Beschreibung
In zahlreichen Wirtschaftszweigen müssen Arbeitgeber Sofortmeldungen für neue Beschäftigte abgeben. Dabei sind Formalien zu beachten. Nicht korrekte Sofortmeldungen können Konsequenzen für das Unternehmen haben.
Grund für die Verpflichtung zur Abgabe von Sofortmeldungen ist die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Neue Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in den betroffenen Branchen spätestens zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme beim Rentenversicherungsträger zu melden. Andernfalls drohen Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Meldevorschriften und Strafanzeigen wegen vermuteter Schwarzarbeit.
Für die korrekte Sofortmeldung sind die Arbeitgeber verantwortlich. Es ist daher unerlässlich, dass das Unternehmen seine Verpflichtung genau kennt und die Durchführung überwacht.
Diese Mandanten-Information klärt auf, welche Wirtschaftszweige von der Pflicht Sofortmeldungen zu tätigen, betroffen sind und wie sichergestellt werden kann, dass diese Verpflichtung ordnungsgemäß erfüllt wird.
Die aktuelle Auflage weist auf die neue Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“ hin, die zum 01.01.2024 eingeführt wird.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Info & Leseprobe
Die Visitenkarte Ihrer Kanzlei
DATEV MyMarketing
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Autorin
Birgit Ennemoser
Betriebswirtin
Nach einem klassischen betriebswirtschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Personal und Arbeitsrecht stieg Birgit Ennemoser direkt in die Personalarbeit ein und lernte diese von Grund auf kennen. Heute ist sie mit mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend und als Trainerin und Seminarleiterin tätig. Seit einigen Jahren leitet Birgit Ennemoser das Geschäftsfeld Personal Services von Auren in Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den weiteren Geschäftsfeldern von Auren, unter anderem der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung sowie der Rechtsberatung, betreut sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern Firmenkunden im Rahmen personeller Belange. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entgeltabrechnung und den damit verbundenen rechtlichen Abhängigkeiten und Voraussetzungen. Birgit Ennemoser ist Expertin in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Themenstellungen, die sich den auftretenden Fragestellungen immer auch aus praktischer Sicht nähert.
Details & Preise
Sofortmeldung von Mitarbeitern
Erscheinungstermin: August 2023