Art.-Nr. 32398 | Mandanten-Info-Broschüre

Wesentliche Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmen

Was aufbewahrt werden muss, was wann vernichtet werden darf
  • Verkürzung der Aufbewahrungsfristen durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz
  • Sanktionen bei Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht
  • Datenschutzkonformes Löschen personenbezogener Daten

Erscheinungstermin: Februar 2025

Einmalig
2,25 €
Preis- und Lieferinformationen
-

Beschreibung

Die Aufbewahrungspflicht ist Teil der steuerlichen und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz sollen die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verkürzt werden.

Eine Vielzahl von gesetzlichen Aufbewahrungsfristen schreibt vor, wie lange personenbezogene Daten gespeichert werden müssen. Dabei handelt es sich i.d.R. um Mindestfristen, nur selten um Maximalfristen. So enthalten § 147 AO und § 257 HGB sechs - bzw. zehnjährige Aufbewahrungsfristen.

Aber Vorsicht: Die Daten der Finanzbuchführung nach zehn Jahren (also z. B. von 2014) zu löschen, führt dazu, dass die Richtigkeit der Bilanz, die frühestens 2015 erstellt worden ist, nicht mehr nachgewiesen werden kann. Gesetzliche Aufbewahrungsfristen sind daher auch keine Löschfristen. Löschfristen müssen in einem Löschkonzept dokumentiert und begründet werden. Auch deshalb, weil andernfalls der Nachweis datenschutzkonform gelöscht zu haben, nicht gelingt, weil die Daten gelöscht wurden.

Eine Schwierigkeit besteht darin, festzustellen, welche Aufbewahrungsfristen gelten, wann sie beginnen (teilweise von zukünftigen Ereignissen abhängig z. B. bei der betrieblichen Altersvorsorge) und welche Löschfristen sich daraus ableiten lassen.

Die Mandanten-Info-Broschüre gibt Ihren Mandantinnen und Mandanten einen Überblick zu den Aufbewahrungspflichten und weist darauf hin, dass das Löschen von personenbezogenen Daten nur dann datenschutzkonform gelingt, wenn ein detailliertes Löschkonzept dokumentiert ist, das zumindest die wichtigsten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen enthält.

Musteranschreiben

Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.

Info & Leseprobe

Erscheinungstermin 02/2025
Seitenzahl 32
Format DIN A5

Die Visitenkarte Ihrer Kanzlei

DATEV MyMarketing

Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.

Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.

Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.

Autor

Platzhalterbild für das Portrait referierenden Person

Stefan Ladig

Mitarbeiter der DATEV eG, Datenschutz & IT-Sicherheit

Stefan Ladig ist Diplomwirtschaftsjurist (FH), zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Spezialist zum Thema Löschkonzepte für DATEV-Mitglieder und deren Mandanten. Er gehört seit 2018 zu den externen Datenschutzbeauftragten der DATEV eG und betreut Kanzleien und deren Mandanten zum Thema Datenschutz.

Details & Preise

Art.-Nr. 32398 | Mandanten-Info-Broschüre

Wesentliche Aufbewahrungspflichten und -fristen für Unternehmen

Was aufbewahrt werden muss, was wann vernichtet werden darf

Erscheinungstermin: Februar 2025

Einmalig
2,25 €