Hinweis: Die Informationen am Beleg werden vom Eingang der Belege in DATEV Unternehmen online bis in die Finanzbuchführung in Kanzlei-Rechnungswesen und DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen im Digitalen Belegbuchen mitgeführt. Sie sind somit über die komplette Belegkette verfügbar.
Rechnungsart am Beleg
Ab sofort können Sie in DATEV Belege online sowie DATEV Belegfreigabe online / comfort direkt am Beleg erkennen, ob es sich um eine E-Rechnung oder eine Sonstige Rechnung handelt.
Validierungshinweise bei E-Rechnungen
Die Validierungsergebnisse von E-Rechnungen werden nun außerhalb des Importprotokolls angezeigt. Sie erkennen das am gelben Ausrufezeichen bei Rechnungsart. Mit Klick auf die Rechnungsart in der DATEV Belegfreigabe oder auf "Weitere Informationen" in DATEV Belege online erhalten Sie Informationen über das Validierungsergebnis.
Validierungshinweise bei Sonstigen Rechnungen
Rechnungen wie beispielsweise in den Formaten ZUGFeRD 1.0 und ZUGFeRD 2.x in den Profilen Minimum und Basic WL sind keine E-Rechnungen gemäß EN 16931. Ab sofort erhalten Sie auch bei diesen Rechnungsarten direkt am Beleg einen Hinweis.
Vorbelegung bei invaliden E-Rechnungen
Ab sofort werden auch dann Daten vorbelegt, wenn eine E-Rechnung nicht den Anforderungen und Spezifikationen der verwendeten E-Rechnungsformate (ZUGFeRD, XRechnung, Peppol BIS Billing) oder den Geschäftsregeln der EN 16931 entspricht. Das dient dazu, den Prozess der Belegerfassung und Buchung zu vereinfachen.
Filter Rechnungsart in DATEV Belegfreigabe online / comfort
Mit dem Filter Rechnungsart haben Sie die Möglichkeit, zwischen E-Rechnung, invalider E-Rechnung und weiteren Kategorien zu unterscheiden. Dadurch können Sie gezielt die zuvor erläuterten Ausprägungen filtern und sich einen Überblick verschaffen, bei welchen Rechnungen noch Handlungsbedarf besteht.