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- 77634 Abrufarbeit und alternative Gestaltungsmöglichkeiten beim flexiblen Einsatz von Aushilfen
DATEV bietet Lösungen für ...
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Abgrenzung der Abrufarbeit zu anderen Vertragsverhältnis mit Aushilfen und gesetzliche Grundlagen
In vielen Branchen besteht ein dringendes Bedürfnis nach flexibel einsetzbaren Mitarbeitenden, da der Arbeitsbedarf oft schwer planbar ist. Häufig werden hierfür Aushilfen im Rahmen eines Minijobs oder in sonstiger Teilzeit beschäftigt.
Der Gesetzgeber hat im § 12 TzBfG den Sonderfall der sogenannten „Arbeit auf Abruf“ geschaffen und hierfür strenge Regelungen vorgegeben. Diese sollen sowohl den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers als auch dessen Freizeit schützen.
In der Praxis herrscht oft Unsicherheit darüber, welche Gestaltungen des Arbeitsverhältnisses tatsächlich eine „echte“ Abrufarbeit darstellen. Beispielsweise ist in diesen Fällen eine konkrete wöchentliche Arbeitszeit zu vereinbaren – andernfalls wird eine Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche fingiert.
Das Online-Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der Abrufarbeit und zeigt, welche anderen Gestaltungsmöglichkeiten für den flexiblen Einsatz von Aushilfen bestehen. Bei „echter“ Abrufarbeit wird auch auf das Risiko des Phantomlohns eingegangen.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn im November 2024.
Teilnehmerkreis
Fachliche Voraussetzungen
Kenntnisse in der Lohnabrechnung
Seminarbegleitende Unterlagen
Die Begleitunterlage zur Veranstaltung erhalten Sie in elektronischer Form als PDF-Dokument zum Herunterladen. Informationen dazu finden Sie im DATEV Hilfe-Center: ( Dok.-Nr. 1035297)
Weiterbildungsbescheinigung
Nach der Teilnahme an einem Online-Seminar erhält der angemeldete Teilnehmer seine Weiterbildungsbescheinigung digital und automatisch über die DATEV Mitteilungen oder per E-Mail. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre persönlichen Daten wie Name, Vorname und E-Mail-Adresse in den Stammdaten (DATEV Arbeitsplatz) korrekt hinterlegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Fachanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
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Gastbestellungen verursachen Zusatzaufwand und werden mit zeitlicher Verzögerung erfasst.
Allgemeine Informationen
Online-Seminar
Bitte melden Sie sich zum gewünschten Termin Ihres Online-Seminars stets möglichst rechtzeitig an, spätestens aber drei Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn. Im Regelfall ca. zehn Arbeitstage vor Veranstaltungstermin erhalten Sie eine Veranstaltungsbestätigung per DATEV Mitteilungen oder E-Mail. Sie beinhaltet den Link zu Ihrem "virtuellen Seminarraum", die Zugangsdaten sowie weitere Informationen.
Wir bitten Sie, sich etwa 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn auf der Online-Seminar-Plattform einzuloggen.
Weitere Informationen Leistungsbeschreibung Online-Seminar
Leistungsbeschreibung Online-Seminar/Online-Seminar mit Übung (Dok.-Nr. 0903119)
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