Art.-Nr. 12771 | DATEV-Fachbuch

Mitteilungsverfahren für elektronische Aufzeichnungssysteme (E-Book)

Alles Wichtige rund die Meldung von Kassen(systemen), Taxametern & Co.
  • Ablauf der Meldung im Überblick
  • Welche Systeme sind zu melden?
  • Was muss wann gemeldet werden?
  • Fälle und Problemfelder aus der Praxis

Erscheinungstermin: vsl. Mai 2026

Einmalig
18,68 €
Preis- und Lieferinformationen

Beschreibung

Elektronische Aufzeichnungssysteme, z. B. Registrierkassen, PC-Kassen(systeme), Taxameter oder Wegstreckenzähler, sind dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu melden (§ 146a Abs. 4 Abgabenordnung).

Eine Meldung ist grundsätzlich erforderlich, sobald ein elektronisches Aufzeichnungssystem in Besitz genommen wird, (z. B. durch Anschaffung, Leasing, Leihe etc.) oder außer Betrieb genommen wird (Besitzaufgabe). Ebenso sind Änderungen am elektronischen Aufzeichnungssystem oder der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) grundsätzlich meldepflichtig. Auch beim Wechsel elektronischer Aufzeichnungssysteme in eine andere Betriebsstätte müssen entsprechende Meldungen abgegeben werden.

Das Fachbuch enthält Praxisbeispiele, die Klarheit schaffen und vor Unstimmigkeiten im Rahmen einer Kassen-Nachschau nach § 146b AO oder einer Betriebsprüfung schützen sollen. Neben den Grundzügen zeigen die Autoren auch viele Besonderheiten auf, die es im Meldeverfahren zu beachten gilt.

Kurzinfo

Format pdf + epub
Erscheinungstermin (vsl.) 05/2026
Seitenzahl (ca) 120
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Autoren

Portraitbild der referierenden Person Gerd Achilles

Gerd Achilles

Dipl.-Finanzwirt (FH)

Seit fast 20 Jahren ist er Betriebsprüfer des Landes NRW und überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst, u.a. bei Gewerbebetrieben, gemeinnützigen Organisationen und der öffentlichen Hand. In dieser Eigenschaft schult er Themen rund um die Kassenführung innerhalb der Oberfinanzdirektion NRW und ist zudem Gastdozent für „Risikomanagement bei Bargeschäften“ an der Bundesfinanzakademie (BFA). Außerhalb der Finanzverwaltung betätigt er sich als Autor diverser Fachbücher und Publikationen sowie als Referent für Kassenführung, Verfahrensdokumentation und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

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Thomas Geberzahn

Details & Preise

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