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DATEV bietet Lösungen für ...
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Lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung
Erscheinungstermin: Oktober 2023
Schülerinnen und Schüler, Studierende und Aushilfen sind bei der Lohnabrechnung eine Herausforderung. Zwar hat jeder schon etwas vom Werkstudentenprivileg gehört, doch Details hierzu sind oft unbekannt. Wie sieht die Beschäftigung der genannten Personengruppe seit Einführung des Mindestlohnes aus? Was ist bei der Arbeitszeit und vor allem lohnsteuer- bzw. arbeitsrechtlich zu beachten?
Trotz dieser Unklarheiten erfreuen sich diese Aushilfen großer Beliebtheit in zahlreichen Unternehmen, da sie zeitlich flexibel eingesetzt werden können. Doch die relevanten Regelungen für eine versicherungsfreie Beschäftigung weichen für die jeweiligen Personengruppen erheblich voneinander ab.
Mit dieser Broschüre informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten und machen auf die bestehenden Besonderheiten und mögliche Fehlerquellen aufmerksam.
Musteranschreiben
Die Broschüren können kostengünstig im C5-Umschlag versendet werden. Des Weiteren haben wir für Sie ein Musteranschreiben im Microsoft Word®-Format vorbereitet, das Sie sich hier herunterladen können.
Schüler, Studenten und Aushilfen
LeseprobeDie Visitenkarte Ihrer Kanzlei
Sie haben die Möglichkeit, diese Mandanten-Info-Broschüren mit Kanzleilogo und weiteren individuellen Angaben drucken zu lassen.
Individualisieren Sie mit DATEV MyMarketing einfach und schnell von Ihrem Arbeitsplatz aus: Nutzen Sie dafür den Direktlink oder www.datev-mymarketing.de.
Die Lieferzeit für individualisierte Mandanten-Info-Broschüren beträgt ca. 7 Tage bei einer Mindestbestellmenge von 20 Stück.
Die E-Books können Sie auf allen PCs und mobilen Endgeräten der Betriebsstätte nutzen, für die Sie diese erworben haben. Die Weitergabe der Mandanten-Info, z. B. per E-Mail an Ihre eigenen Mandanten, ist im Rahmen der erworbenen Lizenzen zulässig. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft oder Ihrer Betriebsstätte ist nicht gestattet.
Eine Veröffentlichung im öffentlich zugänglichen Bereich, z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Ihrer Website, ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Die Veröffentlichung im geschützten Bereich Ihrer Website ist zulässig. Im Übrigen gelten die Geschäftsbedingungen der DATEV.
Fachanwalt Arbeitsrecht, Rechtsanwalt
Christian Beck, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, gründete Anfang 2009 eine ausschließlich auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei in der Metropolregion Nürnberg und betreut gemeinsam mit seinen Kollegen deutschlandweit überwiegend Arbeitgeber in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Zuvor war er neun Jahre für einen Kanzleiverbund aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten tätig und begleitete schwerpunktmäßig Sanierungen, Restrukturierungen und Unternehmenstransaktionen mittelständischer Unternehmen aus gesellschaftsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Sicht. Als Partner leitete er dort bereits verantwortlich das Referat Arbeitsrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Beck stark als Referent in der Fortbildung engagiert, leitete in den vergangenen Jahren diverse Seminare zu mehr als fünfzig arbeitsrechtlichen Themen und veröffentlichte verschiedene Praxisratgeber und entwirft gesellschaftsrechtliche Musterverträge.
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