Der Anspruch an Unternehmenssicherheit und Datenschutz ist festgehalten im Code of Business Conduct Art. 2.
Whitepaper „Datenschutz und Unternehmenssicherheit bei DATEV“
Angaben aus gesetzlichen Verpflichtungen
Öffentliches Verfahrensverzeichnis
Unter der DS-GVO gibt es keine Verpflichtung, das Verzeichnis nach Art. 30 Abs. 1 oder Abs. 2 DS-GVO oder Teile hiervon zu veröffentlichen oder Interessenten oder Kunden zur Verfügung zu stellen.
Wenn Sie als Kunde Informationen für Ihr eigenes Verzeichnis benötigen, finden Sie in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen des durch Sie genutzten Produktes Hinweise, die Sie nutzen können.
Über die Datenschutz-Steckbriefe erhalten Sie produktspezifische Hilfestellungen zur Umsetzung von Betroffenenrechten.
Darüber hinaus unterstützt Sie unser DATEV-Consulting gerne bei der Erfüllung Ihrer Verpflichtungen.
Zertifikate von DATEV eG
Ob Informations- oder Unternehmenssicherheit, Datenschutz oder Qualitätsmanagement – Audits und Zertifikate bestätigen das Konformitäts- und Qualitätsniveau der DATEV eG. Sie weist damit nach, dass über die implementierten Prozesse für die Planung, Umsetzung, Prüfung und kontinuierlichen Verbesserung der Verarbeitungstätigkeiten die Ziele der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit inkl. Belastbarkeit und Integrität erreicht werden. Ferner, dass sie den Grundsätzen der Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechen.
Unabhängig davon hat die DATEV eG in einem freiwilligen Audit ihr integriertes Informationssicherheits- und Datenschutzmanagementsystem zur Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen der Normen ISO/IEC 27001/27701 und den datenschutzspezifischen Vorgaben, aus den regulatorischen Anforderungen zum Datenschutz; insbesondere der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz durch die CIS - Certification & Information Security Services GmbH prüfen und sich durch ein Informationssicherheits- sowie Datenschutz-Zertifikat und Bericht bestätigen lassen.