DATEV Digitale Meldekorrektur
- Zeigt die Inhalte einer Meldekorrektur durch Gegenüberstellen von DEÜV-Stornomeldung und DEÜV-Neumeldung
- Übermittelt mit einem Klick die Meldekorrekturen direkt an die Sozialversicherungsträger
- Sozialversicherungsnachweise können sofort zur Weitergabe an die Arbeitnehmer heruntergeladen werden
Nutzungsvoraussetzungen
Wenn Sie DATEV Digitale Meldekorrektur nutzen möchten, müssen Sie lediglich die Rechte für "DATEV Digitale Meldekorrektur" in der Rechteverwaltung online freischalten.
Die Anwendung starten Sie direkt aus Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft oder dem Anwendungsmenü von MyDATEV.
Inhalte
Beschreibung
Sie haben eine Sozialversicherungsprüfung hinter sich gebracht. Die Daten für diese Prüfung haben Sie für ihr DATEV Lohnabrechnungsprogramm mit der Anwendung Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft per euBP übermittelt. Als Ergebnis dieser Prüfung sind jetzt Meldekorrekturen zu erstellen.
Bisher mussten Sie diese Meldekorrekturen mit einer Ausfüllhilfe (in der Regel SV-Meldeportal) manuell erfassen und an die zuständigen Sozialversicherungsträger übermittelten.
Mit der Online-Anwendung DATEV Digitale Meldekorrektur können diese Meldekorrekturen in den meisten Fällen nun ohne den Umweg über eine Ausfüllhilfe mit nur einem Klick direkt an den zuständigen Sozialversicherungsträger übermittelt werden.
DATEV Digitale Meldekorrektur nutzen
Um die Anwendung zu nutzen, müssen lediglich die Rechte für DATEV Digitale Meldekorrektur in der Rechteverwaltung online freigeschaltet werden. Die Anwendung wird direkt aus Digitale Betriebsprüfung Personalwirtschaft oder aus dem Anwendungsmenü von MyDATEV aufgerufen.
Details
Preisbeispiel
Die Nutzung von DATEV Digitale Meldekorrektur ist kostenfrei.
Die Übermittlung einer DEÜV Meldekorrektur (Art.-Nr. 20130 und Art.-Nr. 20131) kostet je Arbeitnehmer jeweils 2,50 EUR.
Diese DEÜV Meldekorrektur beinhaltet jeweils eine Storno- und eine Korrekturmeldung pro Arbeitnehmer.
Hinweis
Mit der Online-Anwendung können Meldekorrekturen ohne Ausfüllhilfe direkt an Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Die Nutzung der Lösung ist kostenfrei. Die Übermittlung einer DEÜV-Korrekturmeldung kostet je Arbeitnehmer jeweils 2,50 EUR.