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DATEV E-Rechnungsplattform: Informationen für Software-Hersteller
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Unternehmen müssen Rechnungen an andere Unternehmen nun elektronisch ausstellen. Das Bundesfinanzministerium plant zudem, den Austausch von Rechnungsdaten über E-Rechnungsplattformen abzuwickeln. DATEV bietet eine eigene Plattform an, an die sich Software-Hersteller per API anbinden können.
Die Einführung betrifft zunächst den Empfang von E-Rechnungen. Für den Versand gelten Übergangsfristen bis Ende 2027. Diese Änderung hat nicht nur erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen, sondern auch auf Software-Hersteller von rechnungsempfangenden bzw. -erstellenden Lösungen.
Die DATEV E-Rechnungsplattform hebt den digitalen Rechnungsaustausch auf ein neues Niveau. Sie ermöglicht, Rechnungen sicher, effizient und komfortabel mit Geschäftspartnern auszutauschen.
Das darin integrierte DATEV E-Rechnungspostfach bietet einen einfachen und sicheren Empfang von E-Rechnungen.
Im Gegensatz zum herkömmlichen Versand per E-Mail bietet die Plattform eine durchgängige Digitalisierung und Automatisierung des gesamten Rechnungsprozesses – von der Erstellung bis hin zur Finanzbuchhaltung. Dabei eliminiert sie Medienbrüche, reduziert Fehleranfälligkeit und beschleunigt den Workflow erheblich. Die DATEV E-Rechnungsplattform schützt z. B. durch unterschiedliche Sicherheitsmechanismen und der Nutzung sicherer Systeme vor Betrugsfällen und bietet somit eine zukunftsweisende Alternative zu klassischen Übertragungswegen.
Wir raten deshalb: Beschäftigen Sie sich jetzt mit der Frage, ob Sie Ihre Lösung an die DATEV E-Rechnungsplattform anbinden wollen.
Das Bundesfinanzministerium plant den Austausch von Rechnungsdaten über Plattformen. Daher bietet DATEV eine eigene E-Rechnungsplattform an. Sie richtet sich insbesondere an Anbieter von ERP-Software, Dokumentenmanagement- und Kassensystemen, die das Thema E-Rechnung mit minimalem Aufwand umsetzen möchten.
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Wir haben die häufigsten Fragen rund um die DATEV E-Rechnungsplattform gesammelt und für Sie beantwortet.
Sie planen eine Anbindung an die DATEV E-Rechnungsplattform umzusetzen? Dann befüllen Sie unser Formular zur Absichtserklärung. Sie profitieren von einem Info-Banner für Ihre Website, um Ihre Kundinnen und Kunden über die geplante Anbindung und ihre Vorteile zu informieren. Außerdem weisen wir Ihre geplante Anbindung im DATEV-Marktplatz aus.
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