Compliance ist längst kein bloßes Schlagwort mehr, sondern integraler Bestandteil professioneller Kanzleiführung. Europäische Gesetzgebungsinitiativen und deren nationale Umsetzung führen zu einer zunehmenden Standardisierung von Compliance-Strukturen – und damit zu steigenden Anforderungen an rechts- und steuerberatende Berufe. Für Kanzleien geht mangelnde Regelkonformität weit über organisatorischen Mehraufwand hinaus: Es drohen erhebliche Haftungsrisiken, Reputationsschäden sowie eine intensivere Kontrolle durch Aufsichtsbehörden. Vor diesem Hintergrund gewinnt eine systematische und nachvollziehbare Umsetzung regulatorischer Vorgaben zunehmend an Bedeutung.
Entlastung mit Nebenwirkungen
Ein zentrales Thema der vergangenen Jahre war die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurden Unternehmen verpflichtet, umfassend über ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte zu berichten. Mit dem am 24. Februar 2026 verabschiedeten Omnibus-I-Paket reagierte die Europäische Union auf die zunehmende Kritik am hohen bürokratischen Aufwand. Die Änderungen betreffen sowohl die CSRD als auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), das europäische Lieferkettengesetz. Der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen wurde deutlich reduziert, zudem wurden die europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) vereinfacht. Auch im Bereich der Lieferkettenprüfung wird künftig stärker risikobasiert vorgegangen, wobei nur noch große Unternehmen (über 5.000 Beschäftigte und mehr als 1,5 Mrd. € Umsatz) unmittelbar erfasst werden. Für kleine und mittlere Kanzleien bedeutet dies zwar eine unmittelbare Entlastung, gleichzeitig steigt jedoch der Beratungsbedarf auf Mandantenseite – etwa bei der Implementierung von Nachhaltigkeitsstrukturen oder der Prüfung entsprechender Berichte.
Neue Pflichten für Arbeitgeber
Ein weiteres regulatorisches Vorhaben mit unmittelbaren Auswirkungen auf Kanzleien ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie, die bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umzusetzen ist. Ziel ist die Verringerung geschlechtsspezifischer Lohnunterschiede. Künftig müssen Arbeitgeber bereits in Stellenausschreibungen Gehaltsspannen offenlegen. Darüber hinaus erhalten Beschäftigte einen Anspruch auf Auskunft über die durchschnittliche Vergütung vergleichbarer Tätigkeiten, differenziert nach Geschlecht. Für Kanzleien ergibt sich daraus die Notwendigkeit, bestehende Vergütungsstrukturen zu überprüfen und transparenter zu gestalten. Neben organisatorischen Anpassungen kann dies auch zu erhöhtem internen Abstimmungsbedarf und Konfliktpotenzial führen.
Verschärfte nationale Vorgaben
Besonders dynamisch entwickelt sich weiterhin das Geldwäscherecht. Aufbauend auf dem EU-Geldwäschepaket wurden zum 10. Februar 2026 Anpassungen im deutschen Geldwäschegesetz (GwG) vorgenommen. So wurde etwa die Pflicht zur Identifizierung von Vertragspartnern konkretisiert: Bei der Dokumentation von Ausweisdaten ist nun auch der ausstellende Staat zu erfassen, sofern dieser nicht eindeutig hervorgeht (§ 8 Abs. 2 S. 1 GwG). Zudem wurde der Zugang zum Transparenzregister erweitert und die elektronische Kommunikation mit Aufsichtsbehörden gestärkt. Mit der seit dem 1. März 2026 geltenden GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) wurden bundeseinheitliche Standards für Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU) geschaffen. Meldungen müssen künftig strukturiert über definierte Eingabemasken und im XML-Format erfolgen – ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der geldwäscherechtlichen Prozesse.
Europäische Harmonisierung
Auf europäischer Ebene stehen weitere tiefgreifende Veränderungen bevor. Mit der Anti-Money-Laundering Regulation (AML-VO), die ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, wird erstmals ein einheitliches europäisches Regelwerk zur Geldwäscheprävention geschaffen. Bereits seit Juli 2025 ist die neue europäische Aufsichtsbehörde AMLA in Frankfurt tätig, die künftig eine koordinierende Rolle bei der Überwachung übernehmen soll. Die AML-Verordnung bringt umfangreiche Vorgaben zu Kundensorgfaltspflichten, Risikomanagement und internen Sicherungsmaßnahmen mit sich. Besonders praxisrelevant sind die erweiterten Anforderungen im Umgang mit politisch exponierten Personen (PEPs), deren Kreis künftig deutlich ausgeweitet wird. Neu ist zudem die ausdrückliche Integration von Sanktionsprüfungen in die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Kanzleien müssen künftig systematisch prüfen, ob Mandanten oder wirtschaftlich Berechtigte auf Sanktionslisten geführt werden oder unter Kontrolle sanktionierter Personen stehen. Daraus resultieren erhöhte Anforderungen an interne Kontrollsysteme, Schulungen und Dokumentation.
Konkrete Handlungsempfehlungen für Kanzleien
Die aktuellen Entwicklungen führen weniger zu völlig neuen Pflichten als vielmehr zu einer konsequenteren Durchsetzung bestehender Anforderungen. Für Kanzleien wird es entscheidend sein, ihre Compliance-Strukturen systematisch zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Bereits bei der Mandatsannahme sollten standardisierte Prozesse etabliert werden:
• Identitätsprüfung des Mandanten (z.B. Ausweisdokumente, Registerauszüge)
• Feststellung wirtschaftlich Berechtigter bei juristischen Personen
• Risikobewertung des Mandats
• Revisionssichere Dokumentation aller Prüfschritte
Darüber hinaus gewinnt die kanzleiweite Risikoanalyse gemäß § 5 GwG zunehmend an Bedeutung. Diese sollte nicht nur einmalig erstellt, sondern regelmäßig – idealerweise jährlich – überprüft und aktualisiert werden. Ebenso zentral ist eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Compliance-Maßnahmen. Fehlende oder unvollständige Nachweise können im Rahmen von Prüfungen bereits als Verstoß gewertet werden. Nicht zuletzt kommt der Sensibilisierung der Mitarbeitenden eine Schlüsselrolle zu. Regelmäßige Schulungen stellen sicher, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und korrekt eingeordnet werden können.
Compliance als strategischer Erfolgsfaktor
Die aktuellen regulatorischen Entwicklungen zeigen deutlich: Compliance bleibt ein dynamisches und zunehmend anspruchsvolles Handlungsfeld für die Beraterbranche. Während einzelne europäische Initiativen – insbesondere im Nachhaltigkeitsbereich – teilweise zu Entlastungen führen, steigen die Anforderungen in anderen Bereichen, allen voran der Geldwäscheprävention, kontinuierlich an. Für Kanzleien bedeutet dies, Compliance nicht als zusätzliche Belastung zu begreifen, sondern als integralen Bestandteil moderner Kanzleiführung. Klare Prozesse, regelmäßige Risikoanalysen und eine konsequente Dokumentation sind entscheidend, um langfristig rechtssicher und zukunftsfähig aufgestellt zu sein.
Celine Makowka (LL.M.)
Wirtschaftsjuristin bei Ecovis in München. Sie berät Unternehmen schwerpunktmäßig in alle Fragen rund um Compliance.