Die zunehmende Verbreitung solcher Anfragen bezüglich einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Unternehmensführung ist insbesondere auf regulatorische Entwicklungen zurückzuführen. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden große Unternehmen verpflichtet, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Diese Berichtspflichten erstrecken sich ausdrücklich auch auf die Wertschöpfungskette. In der Folge sind berichtspflichtige Unternehmen darauf angewiesen, entsprechende Informationen von ihren Lieferanten und Dienstleistern einzuholen. Dies führt in der Praxis zu einer Weitergabe der regulatorischen Anforderungen an den Mittelstand. Für die betroffenen Unternehmen stellt sich dann die Frage, in welchem Umfang entsprechende Informationen bereitzustellen sind und wie mit Anforderungen umzugehen ist, die über die eigenen organisatorischen Möglichkeiten hinausgehen. 

EFRAG und VSME

Die fachliche Grundlage dieser Entwicklung wird maßgeblich durch die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) geschaffen. Neben der Entwicklung der ESRS wurde mit dem Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME (VSME) ein freiwilliger Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen veröffentlicht. Ziel dieses Standards ist es, eine verhältnismäßige und zugleich strukturierte Bereitstellung von ESG-Informationen zu ermöglichen. Insbesondere im Kontext von Lieferkettenanforderungen soll VSME eine einheitliche Grundlage schaffen, auf die sowohl berichtspflichtige Unternehmen als auch deren Geschäftspartner zurückgreifen können.

Typische Probleme in der Praxis

In der praktischen Anwendung zeigt sich, dass viele mittelständische Unternehmen zwar über grundlegende Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit verfügen, jedoch kein strukturiertes ESG-Reporting etabliert haben. Energieverbrauch, Reisetätigkeit, Compliance oder Arbeitsschutz werden berücksichtigt, jedoch häufig nicht in einer Form dokumentiert, die den Anforderungen externer Berichtsstandards entspricht. Hinzu kommt, dass ESG-Anfragen in der Praxis selten einheitlich ausgestaltet sind. Unterschiedliche Kunden verlangen unterschiedliche Datenformate, verwenden abweichende Definitionen und setzen verschiedene Schwerpunkte. Dies führt zu einem erheblichen Mehraufwand bei der Datenerhebung und -aufbereitung.

Begrenzungsansatz

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Begriff des „Value Chain Cap“ an Bedeutung. Er beschreibt die Notwendigkeit, die Einholung von Nachhaltigkeitsinformationen entlang der Wertschöpfungskette auf ein verhältnismäßiges Maß zu begrenzen. Inhaltlich geht es dabei um die Abgrenzung zwischen den Anforderungen berichtspflichtiger Unternehmen an vollständige und prüfbare ESG-Daten einerseits und den tatsächlichen Möglichkeiten mittelständischer Unternehmen andererseits. Ohne eine solche Begrenzung besteht die Gefahr, dass sich ein unverhältnismäßiger administrativer Aufwand entwickelt, der die betroffenen Unternehmen erheblich belastet.

Umgang mit ESG-Anfragen

In der Praxis zeigt sich, dass ESG-Anfragen häufig entweder kurzfristig und unter Zeitdruck beantwortet oder zum Anlass für umfangreiche interne Projekte genommen werden. Während eine kurzfristige Beantwortung das Risiko von Inkonsistenzen und Rückfragen birgt, ist der Aufbau eines umfassenden Reportings mit erheblichem Ressourceneinsatz verbunden. Ein nachhaltiger Ansatz besteht darin, die ESG-Berichterstattung auf einen einheitlichen Standard zu stützen. Durch die strukturierte Erfassung relevanter Informationen kann eine wiederverwendbare Datengrundlage geschaffen werden, die unabhängig von einzelnen Kundenanforderungen genutzt werden kann.

VSME als strukturierender Rahmen

Der VSME stellt in diesem Zusammenhang einen praktikablen Ansatz dar. Durch seine modulare Struktur ermöglicht er eine abgestufte Berichterstattung, die sowohl grundlegende als auch weitergehende Informationsbedarfe abdecken kann. Unternehmen, die ihre ESG-Daten auf Basis dieses Standards aufbereiten, sind in der Lage, Anfragen unterschiedlicher Geschäftspartner effizient zu bedienen. Gleichzeitig erhöht sich die Konsistenz und Nachvollziehbarkeit der bereitgestellten Informationen.

Kommunikation mit Geschäftspartnern

Ein strukturierter Umgang mit ESG-Anfragen erfordert auch eine entsprechende Kommunikation. Unternehmen können ihre Informationen auf Basis eines anerkannten Standards bereitstellen und darüberhinausgehende Anforderungen unter Berücksichtigung von Datenverfügbarkeit und Wesentlichkeit einordnen. Auf diese Weise lässt sich der Umfang zusätzlicher Abfragen sachlich begrenzen, ohne die Geschäftsbeziehung zu gefährden. Gleichzeitig wird Transparenz gegenüber dem Geschäftspartner geschaffen.

Grenzen der Einflussmöglichkeiten

Es ist zu berücksichtigen, dass mittelständische Unternehmen die Anforderungen ihrer Geschäftspartner nur eingeschränkt beeinflussen können. Der „Value Chain Cap“ stellt daher kein rechtlich durchsetzbares Instrument dar, sondern vielmehr ein konzeptionelles Prinzip zur Strukturierung und Begrenzung von Informationsanforderungen. Seine praktische Relevanz hängt maßgeblich davon ab, inwieweit sich standardisierte Berichtsansätze wie der VSME in der Breite etablieren.

Fazit

Die zunehmenden ESG-Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette stellen mittelständische Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit, diesen Anforderungen strukturiert und effizient zu begegnen. Mit dem VSME steht ein geeigneter Rahmen zur Verfügung, um ESG-Informationen konsistent und nachvollziehbar aufzubereiten. Der „Value Chain Cap“ verdeutlicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer angemessenen Begrenzung von Anforderungen. Ein standardisiertes Vorgehen kann dazu beitragen, den administrativen Aufwand zu reduzieren und zugleich die Anforderungen von Geschäftspartnern zuverlässig zu erfüllen.

Larsen Lüngen

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht. Er ist zudem zertifizierter Sustainability Auditor (IDW) sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker und Partner bei der Dr. Stallmeyer GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Mönchengladbach und Köln.