Die DATEV-Cloud-Anwendung DATEV Abschlusskonsolidierung unterstützt Sie bei der Konsolidierung einzelner Jahresabschlussbestände zu einem Summen- oder Gruppenabschluss. Auf Basis der von Ihnen angelegten Konsolidierungskreise führen Sie Konsolidierungsmaßnahmen durch und erstellen einen Bericht mit konsolidierten Auswertungen. Grundlage sind die in Kanzlei-Rechnungswesen geführten und im DATEV-Rechenzentrum gesicherten Datenbestände. Als Anwender von DATEV Abschlusskonsolidierung sind Sie automatisch für DATEV Bericht und Dokumentation freigeschaltet - die DATEV-Cloud-Anwendung für Ihre künftige Berichtserstellung.
Vorteile im Überblick
- Kein Installationsaufwand und immer die aktuelle Version verfügbar
- Komfortable Filter- und Suchmöglichkeiten in den Registern Übersicht, Buchungen und Anlagenspiegel
- Excel-Export der Konsolidierungsübersicht und des Anlagenspiegels mit Konten
Zeitplan für die Umstellung
DATEV Abschlusskonsolidierung wird im Oktober 2026 freigegeben. Über den genauen Zeitpunkt Ihrer Umstellung werden Sie rechtzeitig informiert.
Abschlussprüfung Konsolidierung und Konsolidierung werden voraussichtlich zum 31.12.2027 gekündigt. Danach ist ein Zugriff auf die vorhandenen Bestände nicht mehr möglich. Auch über den Bestands-Manager erstellte Sicherungen können nicht mehr verwendet werden.
Umstellungsablauf
Die Umstellung auf DATEV Abschlusskonsolidierung umfasst 4 Phasen: Informieren, Vorbereiten, Umstellen und Nacharbeiten.
Die Umstellung gilt als abgeschlossen, wenn Sie DATEV Abschlusskonsolidierung über den Bestell- und Einrichtungsassistenten bezogen haben und die Rechte zum Start der Anwendung eingerichtet sind.
1. Informieren
Gegenüberstellung Funktionsumfang
Der Funktionsvergleich gibt Ihnen einen Überblick über die funktionalen Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen Abschlussprüfung Konsolidierung / Konsolidierung und DATEV Abschlusskonsolidierung. Des Weiteren erhalten Sie einen Ausblick auf die Funktionen, die in den kommenden Monaten noch bereitgestellt werden.
- Produktvergleich DATEV Abschlusskonsolidierung mit Abschlussprüfung Konsolidierung und Konsolidierung - Hilfe-Center
- Zusätzlich zum Produktvergleich hilft Ihnen bei der Prüfung des Funktionsumfangs ein Hilfe-Bot - DATEV Hilfe-Bot
Überblick über die Voraussetzungen verschaffen
Die Einsatzvoraussetzungen von DATEV Abschlusskonsolidierung finden Sie hier:
2. Vorbereiten
Datenarchivierung in Abschlussprüfung Konsolidierung / Konsolidierung
Eine Datenübernahme aus den Programmen Abschlussprüfung Konsolidierung und Konsolidierung in die neue Anwendung DATEV Abschlusskonsolidierung ist nicht möglich. Sichern Sie deshalb alle Daten, damit nach der Umstellung auf DATEV Abschlusskonsolidierung ein Zugriff auf die Daten weiterhin möglich ist. Eine Anleitung dazu finden Sie hier:
Rechnungswesen-Datenbestände in das DATEV-Rechenzentrum senden
Damit DATEV Abschlusskonsolidierung auf die Daten aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zugreifen kann, müssen die Daten im DATEV-Rechenzentrum gespeichert werden.
Senden Sie alle benötigten Rechnungswesen-Datenbestände in das DATEV-Rechenzentrum. Eine Anleitung finden Sie im Hilfe-Center Dok.-Nr. 1049099.
Wenn Sie einen Datenbestand an das DATEV-Rechenzentrum übertragen, wird die IT-Service- und Sicherheitspauschale aktiviert. Weitere Informationen finden Sie im Hilfe-Center Dok.-Nr. 1008898.
DATEV Basisdaten online bereitstellen
Voraussetzung für die Nutzung von DATEV Abschlusskonsolidierung ist die Bereitstellung der DATEV Basisdaten online. Eine Anleitung finden Sie im Hilfe-Center Dok.-Nr. 1020246.
3. Umstellen
DATEV Abschlusskonsolidierung starten
Informationen zum Aufruf der Anwendung und zur Anlage eines Konsolidierungskreises finden hier:
Prozessänderungen in DATEV Abschlusskonsolidierung
Die Prozesse zur Erstellung einer Konsolidierung haben sich geändert. Die Veränderungen zum bisherigen Vorgehen finden Sie hier:
- Prozessänderung zur Erstellung einer Konsolidierung mit DATEV Abschlusskonsolidierung - Hilfe-Center
4. Nacharbeiten
Vorjahresbestände in Kanzlei-Rechnungswesen bereitstellen
Damit für Ihren Bericht ein Vorjahresvergleich möglich ist, müssen Sie aus Abschlussprüfung Konsolidierung/Konsolidierung eine Posten- Summen- und Saldenliste exportieren und in Kanzlei-Rechnungswesen importieren:
Erfassen der laufenden Konsolidierungsbuchungen
Ihre in Abschlussprüfung Konsolidierung/Konsolidierung erfassten Buchungen werden nicht übernommen. Erfassen Sie diese in DATEV Abschlusskonsolidierung über das Register Buchungen:
Neuanlage des konsolidierten Erstellungsberichts
Ihre in Abschlussprüfung Konsolidierung/Konsolidierung angelegten Berichte werden nicht übernommen. Legen Sie diese neu an:

