Die DATEV-Cloud-Anwendung DATEV Abschlusskonsolidierung unterstützt Sie bei der Konsolidierung einzelner Jahresabschlussbestände zu einem Summen- oder Gruppenabschluss. Auf Basis der von Ihnen angelegten Konsolidierungskreise führen Sie Konsolidierungsmaßnahmen durch und erstellen einen Bericht mit konsolidierten Auswertungen. Grundlage sind die in Kanzlei-Rechnungswesen geführten und im DATEV-Rechenzentrum gesicherten Datenbestände. Als Anwender von DATEV Abschlusskonsolidierung sind Sie automatisch für DATEV Bericht und Dokumentation freigeschaltet - die  DATEV-Cloud-Anwendung, für Ihre künftige Berichtserstellung.

Vorteile im Überblick

  • Kein Installationsaufwand und immer die aktuelle Version verfügbar
  • Komfortable Filter- und Suchmöglichkeiten in den Registern Übersicht, Buchungen und Anlagenspiegel
  • Excel-Export der Konsolidierungsübersicht und des Anlagenspiegels mit Konten 

Highlights der DATEV Abschlusskonsolidierung

Hier gehts zum Hilfe-Video: 

Zeitplan für die Umstellung

Die Freigabe von DATEV Abschlusskonsolidierung ist für Oktober 2026 geplant. Über den genauen Zeitpunkt Ihrer Umstellung werden Sie rechtzeitig informiert.

Abschlussprüfung Konsolidierung und Konsolidierung werden voraussichtlich
zum 31.12.2027
 abgekündigt. Danach ist ein Zugriff auf die vorhandenen Bestände nicht mehr möglich. Auch über den Bestands-Manger erstellte Sicherungen, können nicht mehr verwendet werden. 

Umstellungsablauf

Die Umstellung auf DATEV Abschlusskonsolidierung umfasst 4 Phasen: Informieren, Vorbereiten, Umstellen und Nacharbeiten.

1. Informieren

Gegenüberstellung Funktionsumfang 

Der Funktionsvergleich gibt Ihnen einen Überblick über die funktionalen Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen Abschlussprüfung Konsolidierung / Konsolidierung und DATEV Abschlusskonsolidierung. Des Weiteren erhalten Sie einen Ausblick auf die Funktionen, die in den kommenden Monaten noch bereitgestellt werden. 

Überblick über die Voraussetzungen verschaffen

Die Einsatzvoraussetzungen von DATEV Abschlusskonsolidierung finden Sie hier:

 

2. Vorbereiten

Datenarchivierung in Abschlussprüfung Konsolidierung / Konsolidierung 

Eine Datenübernahme aus den Programmen Abschlussprüfung Konsolidierung und Konsolidierung in die neue Anwendung DATEV Abschlusskonsolidierung ist nicht möglich. Sichern Sie deshalb alle Daten, damit nach der Umstellung auf DATEV Abschlusskonsolidierung ein Zugriff auf die Daten weiterhin möglich ist. Eine Anleitung dazu finden Sie hier:

Rechnungswesen-Datenbestände in das DATEV-Rechenzentrum senden  

Damit DATEV Abschlusskonsolidierung auf die Daten aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zugreifen kann, müssen die Daten im DATEV-Rechenzentrum gespeichert werden.  

Senden Sie alle benötigten Rechnungswesen-Datenbestände in das DATEV-Rechenzentrum. Eine Anleitung finden Sie im DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr.  1049099.  

Wenn Sie einen Datenbestand an das DATEV-Rechenzentrum übertragen, wird die IT-Service- und Sicherheitspauschale aktiviert. Weitere Informationen finden Sie im DATEV Hilfe-Center Dok.-Nr. 1008898.  

DATEV Basisdaten online bereitstellen

Voraussetzung für die Nutzung von DATEV Abschlusskonsolidierung ist die Bereitstellung der DATEV Basisdaten online.  

3. Umstellen

DATEV Abschlusskonsolidierung starten

Informationen zum Aufruf der Anwendung und zur Anlage eines Konsolidierungskreises finden hier: 

Prozessänderungen in DATEV Abschlusskonsolidierung  

Die Prozesse zur Erstellung einer Konsolidierung haben sich geändert. Die Veränderungen zum bisherigen Vorgehen finden Sie hier: 

 

4. Nacharbeiten

Vorjahresbestände in Kanzlei-Rechnungswesen bereitstellen  

Damit für Ihren Bericht ein Vorjahresvergleich möglich ist, müssen Sie aus Abschlussprüfung Konsolidierung/Konsolidierung eine Posten- Summen- und Saldenliste exportieren und in Kanzlei-Rechnungswesen importieren. 

  • Link auf Dokument: 1049824 (Dokument wird noch online gestellt).  

Erfassen der laufenden Konsolidierungsbuchungen

Ihre in Abschlussprüfung Konsolidierung/Konsolidierung erfassten Buchungen werden nicht übernommen. Erfassen Sie diese in DATEV Abschlusskonsolidierung über das Register Buchungen:

Neuanlage des konsolidierten Erstellungsberichts  

Ihre in Abschlussprüfung Konsolidierung/Konsolidierung angelegten Berichte werden nicht übernommen. Legen Sie diese neu an: