Art.-Nr. 74552 | Software

DATEV Vermietung und Verpachtung

Vereine, Stiftungen und gGmbHs

Durchgängiger Prozess vom Belegeingang bis zur Übermittlung der Steuererklärung inklusive Anlage V an die Finanzverwaltung

Differenzierte Auswertungen für verschiedene Vermietungsobjekte

Übergabe der Werte in die Anlage V, auch für mehrere Objekte

DATEV Vermietung und Verpachtung im Video:

Mit DATEV Vermietung und Verpachtung können Sie alle Sachverhalte rund um Vermietung und Verpachtung erfassen, auswerten und in die Anlage V der Steuerprogramme übergeben. Im Mittelpunkt steht ein durchgängiger Prozess und die Möglichkeit, weitere Automatisierungsmöglichkeiten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen einzubinden, beispielsweise Bankdatenservice, wiederkehrende Buchungen und Anlagenbuchführung.

Die Lösung bietet eine Alternative zu den bisher in den Kanzleien verwendeten Einzellösungen SKR97, Einkommensteuer Belegbuchung und individuellen Kanzlei-/Zuordnungstabellen, die bereits abgekündigt und eingestellt sind.

Ab dem Wirtschaftsjahr 2025 unterstützt DATEV Vermietung und Verpachtung auch vermögensverwaltende Personengesellschaften.

Voraussetzung

Die DATEV-Lösung Vermietung und Verpachtung setzt die Programme DATEV Kanzlei-Rechnungswesen oder DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen voraus. Einen Überblick über DATEV Vermietung und Verpachtung erhalten Sie im Hilfe-Dokument 1025286 .

Für die Wertübergabe in die Anlage V der Steuerprogramme benötigen Sie DATEV Einkommensteuer classic oder DATEV Einkommensteuer comfort.

Hinweise zur Datenübergabe

Beachten Sie, dass bereits vorhandene Einnahmen und Werbungskosten in der Anlage V vor der Übernahme gelöscht werden. Dies betrifft auch alle Ordnungsbereiche (inkl. den Ordnungsbereich Absetzung für Abnutzung).

Für den Veranlagungszeitraum 2023 werden Summenwerte aus Kanzlei-Rechnungswesen in die Anlage V übergeben. Ab dem Veranlagungszeitraum 2024 werden detailliertere Werte auf Postenebene (z. B. Heizung, Straßenreinigung) aus Kanzlei-Rechnungswesen in die Ordnungsbereiche für die umgelegten Kosten, die nicht umgelegten Kosten und die sonstigen Kosten der Anlage V übernommen. Bei Verwendung der zweiten Ebene in der Kostenstellenhierarchie erfolgt eine Übergabe in die Ordnungsbereiche der Mieteinnahmen für Wohnungen und Einnahmen für andere Räume.

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  • Durchgängige Prozessunterstützung für Ihre Privatmandate mit Immobilienvermietung und für vermögensverwaltende Personengesellschaften
  • Unterstützt ertragsteuerliche und umsatzsteuerliche Vermietungssachverhalte wie z. B. bei gemischt genutzten Immobilien - Buchführung auf Basis von SKR 03 und SKR 04
  • Differenzierte Auswertungen für verschiedene Anlässe, z. B. Gesamtobjektbewertung, Analyse von Mieteinheiten, für Bankengespräche bei Investitionen und Beratungsanlässe für den Mandanten
  • Hoher Automatisierungsgrad vom Buchen der Belege bis zur Übermittlung an die Finanzverwaltung
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  • Mehr Sicherheit bei der Erstellung der Überschussrechnung mit Blick auf Vollständigkeit und Rechtssicherheit
  • Zügige Auftragsbearbeitung im vertrauten Programmumfeld der DATEV-Programme
  • Keine manuellen Nebenrechnungen in anderen Programmen mehr notwendig; Dadurch einfache Nachvollziehbarkeit in der Dokumentation oder auch im Vertretungsfalle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
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Finanzbuchführung

Kostenrechnung

Jahresabschluss/Programmverbindung

Steuererklärung

Lernvideo

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