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- 77830 Freie Mitarbeit und die Gefahr der Scheinselbstständigkeit
DATEV bietet Lösungen für ...
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Kriterien zur Ausgestaltung eines freien Mitarbeitsverhältnisses zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit
Weitere Informationen finden Sie in der Vorschau:
VorschauIn Zeiten einer zunehmenden Flexibilisierung des Arbeitsmarkts gewinnen sogenannte “Atypische Beschäftigungsverhältnisse” an Bedeutung. Anstatt eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsverhältnisses werden neben befristeten, Teilzeit- und Leiharbeitsverhältnissen zunehmend freie Mitarbeitsverhältnisse attraktiver. Bei falscher Ausgestaltung durch die Beteiligten droht jedoch die Einstufung als sogenannte „Scheinselbstständigkeit“ mit weitreichenden Folgen. Bei mangelhafter Gestaltung geraten sogar steuerliche Berater mitunter in die Haftung.
Ein freier Mitarbeitender ist selbstständig tätig, d. h. er muss sich eigenständig organisieren, unterliegt keinerlei Weisungen und ist für die Abführung seiner Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. In der Praxis wird ein freier Mitarbeitender jedoch häufig so in den Betriebsablauf integriert, dass er von der Sozialversicherung als abhängig Beschäftigter mit den Folgen der Sozialversicherungspflicht eingestuft wird. Es drohen erhebliche Nachzahlungen zur Sozialversicherung und im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen.
In diesem Lernvideo erfahren Sie, wie freie Mitarbeit rechtssicher gestaltet werden kann, worauf bei der vertraglichen Ausgestaltung zu achten ist und wie sich typische Risiken vermeiden lassen.
Wichtiger Hinweis für die Nutzer der Online-Seminarreihe DATEV Lohn:
Dieses Thema ist Bestandteil der Online-Seminarreihe Lohn mit DATEV LODAS und DATEV Lohn und Gehalt im Juni 2025.
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Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Gunther Schwanke, Rechtsanwalt in Nürnberg, ist seit 2011 in der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BECK in der Metropolregion Nürnberg tätig. Seit 2015 ist Rechtsanwalt Schwanke geschäftsführender Partner der Kanzlei und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Im Jahr 2011 hat Rechtsanwalt Schwanke die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Steuerrecht" erfolgreich nachgewiesen.
Seit einigen Jahren ist Herr Schwanke neben der anwaltlichen Tätigkeit als Referent in der Fortbildung und als Autor tätig. Zu verschiedenen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen erstellte und moderierte er zahlreiche Online- und deutschlandweite Präsenzseminare. Seit 2014 bietet er die Onlineseminare "Reise- und Bewirtungskosten - Grundlagen für die rechtssichere Abrechnung" und "Lohn optimal gestalten" an.
Allgemeine Informationen
Lernvideo
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Was ist ein Lernvideo
Ein Lernvideo ist ein professionell produziertes und didaktisch aufbereitetes Video, mit dem Sie fachliche Themen im Selbstlernformat erarbeiten. Das Video steht 24 Monate zur eigenständigen Weiterbildung in der DATEV Lernplattform online bereit und kann jederzeit wiederholt werden.
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Wenn für Ihre Kanzlei ein Flatrate-Lernvideo-Vertrag vorliegt, steht Ihnen dieses Video auf der DATEV Lernplattform online unter go.datev.de/leon zur Verfügung. Eine separate Bestellung dieses Lernvideos ist nicht notwendig.
Weitere Informationen
Leistungsbeschreibung Lernvideo (Dok.-Nr.
0903126)
Leistungsbeschreibung DATEV Lernplattform online (Dok.-Nr.
0904300)
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