Einkommensteuer classic und comfort (Leistungsänderung)
Leistungsänderung: zum 31.12.2026
Alternativen: DATEV EÜR Steuern
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Leistungsänderung: zum 31.12.2026
Alternativen: DATEV EÜR Steuern
DATEV nimmt zum 31.12.2026 ab dem Besteuerungszeitraum 2026 die EÜR-Funktionalität (Anlage EÜR, AVEÜR, SZ, SE, AVSE, ER und LuF) aus den On-Premises-Produkten Einkommensteuer, ESt beschränkte Steuerpflicht und Gesonderte – und einheitliche - Feststellung heraus.
Die genannten Programme sind Bestandteil der Programmpakete Einkommensteuer classic (Art.-Nr. 40895) und Einkommensteuer comfort (Art.-Nr. 41973).
Ab dem Besteuerungszeitraum 2026 steht für die EÜR-Funktionalität ausschließlich die Cloud-Anwendung EÜR Steuern zur Verfügung. Diese ist ebenfalls Bestandteil der Programmpakete Einkommensteuer classic (Art.-Nr. 40895) und Einkommensteuer comfort (Art.-Nr. 41973).
Ab dem Besteuerungszeitraum 2026 (Service-Release zum Jahreswechsel 2026 / 2027) sind die amtlichen Formulare zur Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR, AVEÜR, SZ, SE, AVSE, ER und LuF) ausschließlich in der Cloud-Anwendung EÜR Steuern enthalten.
Die Besteuerungszeiträume vor 2026 sind von dieser Leistungsänderung nicht betroffen.
Für die Bearbeitung der amtlichen Formulare zur Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR inklusive zugehöriger Anlagen) steht seit dem Besteuerungszeitraum 2020 die Cloud-Anwendung EÜR Steuern zur Verfügung. Diese ist im Programmpaket Einkommensteuer classic (Art.-Nr. 40895) und Einkommensteuer comfort (Art.-Nr. 41973) enthalten.
Voraussetzungen zur Nutzung und weitere Informationen finden Sie hier:
Im Fokus der Portfolioentwicklung stehen zukunftsfähige Prozesse und Anwendungen.
DATEV EÜR Steuern ist eine moderne Cloud-Anwendung, die die Anlagen rund um die Einnahmenüberschussrechnung in einer Anwendung bündelt.
Zur Vermeidung von doppeltem Entwicklungsaufwand und der Konzentration auf die Entwicklung von Cloud-Lösungen wird die EÜR-Funktionalität ab dem Besteuerungszeitraum 2026 nicht mehr in den On-Premises Steuerprogrammen angeboten.
Wenn Sie Fragen haben, senden Sie uns einen Servicekontakt. Wählen Sie als Produkt "Einkommensteuer", Betreff: "Leistungsänderung".
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