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Unfallversicherung Lohn und Gehalt
Hier finden Sie Informationen, wie Sie vorgehen, wenn Sie von der Berufsgenossenschaft eine neue Unternehmensnummer erhalten haben.
Wenn Ihnen von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft eine neue Unternehmensnummer zugeteilt wird, ist die bestehende Mitgliedschaft zur Unfallversicherung aufgrund der neuen Unternehmensnummer nicht mehr gültig und muss zum entsprechenden Zeitpunkt (Meldeende) beendet werden.
Im Anschluss muss für die neue Unternehmensnummer eine neue Mitgliedschaft angelegt werden.
Hier finden Sie Unterstützung – mit Schritt-für Schritt-Anleitungen in den Hilfe-Dokumenten, in einem kurzen Hilfe-Video zum Vorgehen im Programm (Aufruf über die Schaltfläche „Startseite Unfallversicherung – Vorgehen in Lohn und Gehalt“) und in einem Hilfe-Bot.
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