DATEV bietet Lösungen für ...
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Aktuell gibt es den Lizenztyp Benutzerlizenz in zwei Varianten: als Benutzerlizenz Einzelanwendung und als Benutzerlizenz unbegrenzt. Zusätzlich wird eine weitere neue Variante pilotiert - die Benutzerlizenz Set.
Hier erklären wir Ihnen, wie sich die einzelnen Varianten voneinander unterscheiden und wie sie eingesetzt werden können.
Grundsätzlich gilt jede Variante für alle Standorte der Kanzlei oder des Unternehmens. Das heißt, alle DATEV-Cloud-Anwendungen oder On-Premises-Anwendungen können an jedem Standort genutzt werden.
Mit der Benutzerlizenz Einzelanwendung werden einzelne Anwendungen für einzelne Personen lizenziert
Für jede Person, die mit der DATEV-Cloud-Anwendung oder On-Premises-Anwendung, die vor Ort installiert ist, arbeitet, wird eine Benutzerlizenz Einzelanwendung benötigt. Deren Anzahl legt fest, wie viele Personen die einzelnen Anwendungen nutzen können.
Die Benutzerlizenz Einzelanwendung wird in der DATEV Lizenzverwaltung online jeder einzelnen Person fest zugeordnet.
Mit der Benutzerlizenz unbegrenzt kann eine unbegrenzte Anzahl an Personen bestimmte Anwendungen nutzen.
Eine Zuordnung von Personen in der DATEV Lizenzverwaltung online ist nicht notwendig.
Die Benutzerlizenz Set ist die Lizenz zum Teilen.
Sie ist die passende Lizenz für das DATEV Basis-Angebot, das DATEV Mehrwert-Angebot oder für ein von Ihnen individuell zusammengestelltes Set aus unterschiedlichen Anwendungen.
Mit einer einzigen Lizenzzuordnung können mehrere Personen alle Anwendungen im jeweiligen Set nutzen.
Eine Benutzerlizenz Set kann einer einzelnen Person fest zugeordnet werden, oder sie wird von mehreren Personen geteilt, indem sie dynamisch zugeordnet wird.
Mehr erfahren Sie unter Pilotierung.
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