Lohn & Gehalt

Lohnabrechnung für den Minijob erstellen

Minjob

Auch sogenannte geringfügig Beschäftigte (Minijobber) haben einen Anspruch auf eine Lohnabrechnung.
Eine geringfügige Beschäftigung ist auf zwei Arten möglich:

  • 450-Euro-Jobs: Wie der Name bereits sagt, dürfen Minijobber in diesem Fall nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen. Wenn am 01. Oktober 2022 der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde steigt, erhöht sich die Grenze auf 520 Euro. Minijobber dürfen dann maximal 10 Stunden pro Woche arbeiten und höchstens 520Euro pro Monat verdienen. Für sogenannte Mini-Jobber ist ein zeitlich befristeter Bestandsschutz geplant.
  • Zeitlich befristete Jobs: Arbeitnehmende, die für maximal 70 Tage pro Jahr beschäftigt werden und dabei nicht mehr als 5.400 Euro insgesamt verdienen, gelten ebenfalls als geringfügig beschäftigt.

Wenn Sie die Lohnabrechnung für einen Minijob erstellen, müssen Sie die Sozialabgaben nicht berechnen, sondern greifen auf Pauschalen zurück.
Gewerbliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber leisten z.B. folgende Abgaben (Stand Januar 2022):

  • Pauschalbeitrag für die Krankenkasse: 13 %
  • Beitrag zur Pflegeversicherung: entfällt
  • Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung: 15 %
  • Arbeitslosenversicherung: entfällt
  • U1: 0,9 %
  • U2: 0,29 %
  • U3 (Insolvenzgeldumlage): 0,09%
  • Unfallversicherungsbeitrag: individuell je nach Betrieb
  • Steuern: 2 % pauschal

Art.-Nr. 50018 | Software

DATEV Basis-Angebot Zusatzmodul Lohn und Gehalt comfort

Auf den ersten Blick erscheint es leicht, für einen Minijob eine korrekte Lohnabrechnung zu erstellen.
Allerdings ändern sich auch hier regelmäßig die Höhe der Abgaben und die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Daher ist es empfehlenswert, eine Lösung wie die der DATEV für die Lohn- und Gehaltsabrechnung zu nutzen. So sind Sie immer auf dem aktuellen Stand und rechnen rechtssicher ab.

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