Mit der Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) hat die EU 2024 einen verbindlichen Rechtsrahmen für KI-Systeme geschaffen. Die Ziele sind unter anderem, Transparenz zu fördern und Risiken wie Täuschung, Manipulation oder Vertrauensverlust zu begrenzen. Vom 2. August 2026 an wird für Steuerkanzleien Artikel 50, Absatz 4 der KI-Verordnung wichtig. Er verpflichtet zur Offenlegung von Deepfakes, also Bild-, Ton- oder Videoinhalten, die mithilfe von KI erzeugt oder manipuliert wurden, aber real wirken. Gleiches gilt für KI-generierte oder -manipulierte Texte, wenn sie veröffentlicht werden, um über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Das kann etwa relevant werden, wenn Kanzleien KI-generierte Inhalte auf ihrer Website, auf Social-Media-Kanälen oder in der Mandantenkommunikation verwenden.
Die Offenlegung muss klar und gut wahrnehmbar erfolgen; die Verordnung macht jedoch keine Vorgaben zum konkreten Format. Entscheidend ist, dass für Dritte erkennbar wird, ob es sich um ein Deepfake handelt beziehungsweise – bei Texten von öffentlichem Interesse – ob KI bei der Erstellung oder Manipulation eingesetzt wurde.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Texte, die zwar von einer KI erzeugt wurden, deren Inhalte jedoch vor der Veröffentlichung einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden. Trägt eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung, kann die Offenlegungspflicht entfallen. Die KI-Verordnung der EU stärkt damit ein zentrales Prinzip: KI unterstützt – die Verantwortung bleibt beim Menschen.
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