Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema E-Rechnung, die sich nicht ausschließlich an Software-Hersteller richten, finden Sie hier.
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Kundenprozesse rund um die DATEV E-Rechnungsplattform
Welche Vorteile bietet eine Anbindung an die DATEV E-Rechnungsplattform, wenn Unternehmen lediglich verpflichtet sind, eine E-Rechnung per E-Mail anzunehmen? Ist es für das Unternehmen nicht unerheblich, welche Plattformen oder Übertragungswege seine Lieferanten bevorzugen?
Richtig ist, dass der Gesetzgeber vorauss. bis 2028 keine Vorgaben zum Übertragungskanal für E-Rechnungen machen wird. Rein rechtlich wäre es also ausreichend, ausschließlich auf die E-Mail zu setzen. Die E-Mail ist zwar ein verbreitetes und etabliertes Medium, aber gleichzeitig auch mit Risiken belastet: ohne Verschlüsselung erfolgt die Übertragung grds. offen; Veränderungen des Inhalts sind möglich; ob die E-Mail tatsächlich empfangen wurde, ist bis zum Zeitpunkt der Zahlung für den Versender unklar; der Empfänger kann sich nicht sicher sein, alle Rechnungen erhalten zu haben; eine E-Mail kann an unterschiedlichen Stellen im Unternehmen eingehen, sich einen Überblick über alle Rechnungen zu verschaffen ist ggf. nur schwer möglich. Darüber hinaus existieren vielfältige Betrugsszenarien auf Basis des E-Mailversands von Rechnungen. Größere Unternehmen setzen daher heute schon häufig nicht mehr auf die E-Mail und können das ihren Geschäftspartnern gegenüber auch durchsetzen. Mit der DATEV E-Rechnungsplattform können Sie die genannten Probleme von Anfang an vermeiden und setzen auf einen zukunftssicheren Prozess. Sie profitieren von der Sicherheit der Übertragungskanäle, von der präzisen Validierung und Visualisierung der strukturierten Daten als auch von den Statusmeldungen zu den beim Geschäftspartner eingegangenen Rechnungen.
Wie kann sich ein Unternehmer, der die DATEV E-Rechnungsplattform nutzt, positionieren, wenn seine Großkunden bzw. Geschäftspartner die Nutzung einer anderen spezifischen Plattform vorschlagen?
Nutzt der Geschäftspartner eine Plattform im TRAFFIQX- oder PEPPOL-Netzwerk, ist eine Kommunikation mit der DATEV E-Rechnungsplattform problemlos möglich. Mit der Einführung des Umsatzsteuer-Meldesystems wird der Staat voraussichtlich Vorgaben zur Plattform-zu-Plattform-Kommunikation machen.
Wie plant DATEV, den Prozess des Herunterladens digitaler Rechnungen aus den jeweiligen Lieferantenportalen in bestehende Versandwege zu integrieren?
Grundsätzlich steht es allen Software-Herstellern und auch anderen frei, die Schnittstelle zur E-Rechnungsplattform umzusetzen. DATEV führt auch entsprechende Gespräche. Rechtlich ist es so, dass Rechnungen (in das Postfach des Empfängers) zugestellt werden müssen, d.h. die Nutzung von Lieferantenportalen bedarf einer einzelvertraglichen oder AGB-Regelung. Spätestens mit der Einführung des USt-Meldesystems wird dieser Weg voraussichtlich nicht mehr möglich sein.
Wird die DATEV E-Rechnungsplattform auch den Austausch weiterer Informationen ermöglichen (z. B. Zahlungsinformationen)?
Im ersten Schritt stehen der Versand und der Empfang von E-Rechnungen im Fokus. Es ist geplant die Plattform sukzessive zu erweitern und die Optimierung der Prozesse zu ermöglichen.
Wird die DATEV-E-Rechnungsplattform in der Lage sein, bei Rechnungen ins Ausland automatisch das jeweils gültige Format im Zielland zu erzeugen? Werden auch Rechnungsempfänger in außereuropäischen Drittländern von der E-Rechnung erfasst, zum Beispiel in China, Korea oder Südafrika?
Mit dem Produkt DATEV E-Rechnungsplattform adressieren wir den deutschen Markt. Ein Versand ins Ausland ist möglich, wenn der Empfänger ein ZUGFeRD-Format, eine XRechnung oder zukünftig Peppol BIS Billing 3.x akzeptiert und über Peppol, das TRAFFIQX-Netzwerk oder ggf. E-Mail erreichbar ist. Andere Formate und Übertragungskanäle und damit auch Länder können heute schon über DATEV SmartTransfer umgesetzt werden.
Der Kunde benötigt seine Eingangsrechnung nicht nur in der DATEV E-Rechnungsplattform, sondern auch im ERP-System für Nachkalkulation, Rechnungsprüfung usw. Wie erfolgt der Transfer der Rechnung von der Plattform ins ERP-System?
DATEV wird verschiedene Bereitstellungskanäle für die nachgelagerten Prozesse, z.B. im ERP-System, vorsehen. U.a. wird die Möglichkeit bestehen, eine Schnittstelle (REST/API) zu implementieren und die Daten so automatisiert zu übertragen.
Könnte es dazu kommen, dass E-Rechnungen abgelehnt werden und wie ist damit umzugehen?
Sofern keine allgemeine Störung vorliegt, wird der Nutzer anhand der zurückerhaltenen Statusmeldungen prüfen müssen, ob Versand und Zustellung erfolgt sind. Wurde eine valide EN 16931-konforme E-Rechnung erfolgreich zugestellt, kann der Empfänger diese rechtlich gesehen nicht ablehnen. Tut er das doch wird der Rechnungssteller dies mit dem Empfänger klären müssen.
Kann die DATEV E-Rechnungsplattform im B2C-Bereich eingesetzt werden, um den E-Mail-Versand abzulösen, und ist es für Privatkunden notwendig, E-Rechnungen zu erhalten oder zu versenden?
Mit der DATEV-E-Rechnungsplattform konzentrieren wir uns derzeit auf den B2B-Kontext. Aktuell ist nicht es geplant, die E-Mailzustellung an B2C-Kunden damit abzulösen. Jedoch ist uns bewusst, dass sich Kunden einen einheitlichen Prozess für alle Rechnungen wünschen. Bei Rechnungen an den Endverbraucher (B2C) bleibt deren Zustimmung Voraussetzung für die elektronische Rechnungstellung.
Ist denn schon klar, wie das Umsatzsteuermeldesystem in Deutschland aussehen wird?
Es gibt von Seiten des Gesetzgebers keine finalen Vorgaben zum Meldesystem. Da aber die wesentliche Motivation zum Thema E-Rechnung die Umsatzsteuerbetrugsprävention ist, gehen wir fest von der zeitnahen Einführung eines solchen Meldesystems aus.
Ist es nicht denkbar, dass die nationale Plattform die zentrale Rolle übernimmt, wie in Italien? Die internationale Versandabwicklung sowie die Schnittstelle zum Buchhalter könnten ebenfalls von dort aus erfolgen.
Nach jetzigem Kenntnisstand wird die EU Meldesysteme vorschreiben und dezentrale Plattformen (wie in Frankreich) zulassen. Ein zentrales Clearance-System wie in Italien stellt einen starken Eingriff in den Datenaustausch der Wirtschaft dar mit entsprechenden Risiken.
Gilt dies auch für Rechnungen, die man Privatpersonen stellt, die keine MwSt. enthalten?
An Privatpersonen müssen keine E-Rechnungen gestellt werden. Dies ist möglich, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt.
Wie lange werden E-Mails archiviert?
Die Rechnungen werden im E-Rechnungspostfach 90 Tage gespeichert. Für eine dauerhafte Archivierung können die Rechnungen automatisiert nach DATEV Unternehmen online übergeben werden.
Wird es eine Smartphone/Tablet App geben?
Eine native App ist aktuell nicht geplant. Aber alle Oberflächen sind responsiv entwickelt und können somit z.B. am Smartphone verwendet werden.
Benötigt ein Kunde mit DATEV Unternehmen online auch die API, um E-Rechnungen empfangen zu können? Oder ist das mit DATEV Unternehmen online schon gegeben?
Wir empfehlen die Kombination aus E-Rechnungspostfach und DATEV Unternehmen online. Die Rechnungen im E-Rechnungspostfach können automatisch an DATEV Unternehmen online weitergegeben werden. Das Postfach ist der zentraler Eingangs- und Ausgangskorb für alle E-Rechnungen. In DATEV Unternehmen online findet anschließend die Archivierung und die Weiterverarbeitung Richtung Finanzbuchführung statt. Bezüglich eines zukünftigen Tax-Reportings bzw. einer möglichen Plattformpflicht, sind Sie damit zukunftssicher aufgestellt.
Wird es künftig möglich sein, sich per DATEV SmartCard bzw. SmartLogin auf der E-Rechnungsplattform anzumelden?
Ja, das ist geplant. Aktuell ist nur die Anmeldung mit dem DATEV-Konto möglich.
Gibt es eine Empfehlung an den Kunden zum Thema Kleinbetragsrechnungen?
Bei Kleinbeitragsrechnungen ist es nicht erforderlich eine E-Rechnung zu stellen. Diese sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. D. h. bei Kleinbeitragsrechnungen unter 250 EUR brutto kann weiterhin eine sonstige Rechnung gestellt werden.
Größere Unternehmen erwarten z.B. im Gastrobereich auch die E-Rechnung. Ist es möglich, dass sich Kassensysteme an die DATEV E-Rechnungsplattform anbinden?
Ja, es ist geplant eine entsprechende Anbindungsmöglichkeit anzubieten.
Gibt es im Hinblick auf den Punkt “Archivierung und Folgeprozesse” eine Standardintegration für ELO?
ELO plant eine Anbindung an die E-Rechnungsplattform. Eine Übersicht aller Anbieter, die eine Anbindung an die E-Rechnungsplattform planen, finden Sie im DATEV-Marktplatz unter dem Filter „E-Rechnung“: DATEV-Marktplatz
Laut einer Kundin unterstützt das DATEV E-Rechnungssystem nur Netto-Beträge. Der Brutto-Betrag errechnet sich entsprechend und ist nicht mit unseren Brutto-Rechnungen synchron. Es entstehen Rundungsdifferenzen, die bisher nicht aufgelöst werden. Wird es dazu Lösungen geben?
Die europäische Norm EN 16931 für die elektronische Rechnungsstellung unterstützt nur Nettorechnungen und keine Bruttorechnungen. D.h. DATEV entspricht hier den europäischen Vorgaben.
Identifikation von Teilnehmern auf den Plattformen und Zusammenspiel der Plattformen
Über welches Kriterium wird in der DATEV E-Rechnungsplattform der Kunde und die entsprechende Plattform, über die er/sie die Rechnung empfangen möchte, identifiziert?
Über eindeutige Identifier erkennt die E-Rechnungsplattform über welchen Kanal der Empfänger die E-Rechnung erhalten möchte. Im B2G-Bereich erfolgt dies z.B. über die Leitweg-ID. Im Bereich B2B z.B. über die TRAFFIQX-ID, Peppol-ID oder die USt-ID. Ggf. wird der Gesetzgeber im weiteren Verlauf Vorgaben zu verpflichtend zu verwendenden Identifiern machen.
Wie sollen Rechnungsempfänger adressiert werden, insbesondere wenn sie nicht an die DATEV E-Rechnungsplattform angebunden sind?
Die DATEV E-Rechnungsplattform verfügt über Anbindungen an das TRAFFIQX- und das Peppol-Netzwerk und wird zukünftig Anbindungen an alle entstehenden Plattformen im Zuge der Einführung des USt-Meldesystems sicherstellen. Verfügt der Empfänger über keine dieser Anbindungen werden die Rechnungen bis zur Einführung des Meldesystems per E-Mail zugestellt.
Inwieweit ist die Einbindung von Peppol angedacht?
Ja, ein Peppol-Access-Point ist vorhanden. Versand und Empfang über Peppol sind möglich.
Welche Funktion erfüllt die Leitweg-ID und wo wird sie gepflegt? In der Software selbst oder überprüft dies die DATEV E-Rechnungsplattform?
Die Leitweg-ID ist ein Kennzeichen einer elektronischen Rechnung zur eindeutigen Adressierung von öffentlichen Auftraggebern in Deutschland (B2G).
Die Leitweg-ID wird im Feld "Käuferreferenz" (BT-10) angegeben.Die Leitweg-ID ermöglicht eine Zustellung über das TRAFFIQX- oder Peppol-Netzwerk, je nach Präferenz des Empfängers. Ist weder TRAFFIQX noch Peppol hinterlegt, wird per E-Mail zugestellt.
Im B2B-Bereich ist keine Leitweg-ID erforderlich.
Benötigt der Empfänger auch die DATEV E-Rechnungsplattform?
Das ist nicht notwendig, bietet aber Vorteile. Sollte der Empfänger eine verbundene Plattform oder ein verbundenes Netzwerk nutzen, wird auch hier die Zustellung der Rechnung an den Empfänger möglich sein. Alternativ erfolgt eine Zustellung per E-Mail.
Gibt es die Möglichkeit, eine E-Rechnungsadresse für mehrere Firmen zu nutzen oder wird hier extra ein Login benötigt?
Damit die Nachfolgeprozesse je Unternehmeridentität sauber funktionieren, sollte je Unternehmen ein “Konto” auf der E-Rechnungsplattform angelegt werden.
Wird der Rechnungsaustausch der DATEV E-Rechnungsplattform auch mit Plattformen aus der EU möglich sein?
Ja, Interoperabilität zwischen den Plattformen muss von allen Plattformanbietern sichergestellt werden. DATEV wird mit der DATEV E-Rechnungsplattform die nationalen und europäischen Standards einhalten.
Die E-Rechnungsplattform ist also vorrangig, um die Anbindung an Peppol und dem TRAFFIQX-Netzwerk zu erhalten?
Die E-Rechnungsplattform hat das vorrangige Ziel, des Empfangs und der Zustellung von E-Rechnungen an den Geschäftspartner. Für den sicheren Datenaustausch werden sowohl das TRAFFIQX-Netzwerk als auch Peppol genutzt. Zusätzlich soll künftig auch das Tax-Reporting über die Plattform ermöglicht werden.
Welche Informationen muss ein Unternehmen an die Rechnungsversender weitergeben? Was muss der Rechnungsersteller in seinem Prozess ändern?
Das Unternehmen registriert/aktiviert das Postfach auf der E-Rechnungsplattform. Dadurch entsteht eine "ID" (TRAFFIQX-ID und Peppol-ID). Vorzugsweise wird diese eindeutige ID weitergegeben. Alternativ kann auch die von DATEV generierte E-Mail-Adresse weitergegeben werden.
Ab wann kann die Wirtschafts-ID für die E-Rechnungen genutzt werden? Wird diese erst benötigt, wenn die elektronische Übertagung stattfindet?
Die Wirtschafts-ID ist für die eindeutige Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren relevant. Für den Rechnungsaustausch ist aktuell keine neue Rechnungspflichtangabe vorgesehen, d.h. sie ist kein Pflichtfeld auf der E-Rechnung und ist auch für die elektronische Übertragung nicht zwingend notwendig. Die Wirtschafts-ID kann aber als optionale Information auf der E-Rechnung angegeben werden.
Rechnungsformate
Sind im ZUGFeRD Version 2.0 für E-Rechnung alle Profile zulässig (Basic, Conform, Extended) oder nur das Profil XRechnung (ZUGFeRD V 2.2)?
Es sind alle normkonformen E-Rechnungsformate zulässig (conform und extended).
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD ab Version 2.0 und XRechnung?
ZUGFeRD ab Version 2.0 ist ein Hybridformat und besteht aus einer Sichtkomponente (PDF-Datei) und einem strukturierten Datensatz (XML-Datei). Eine XRechnung besteht aus einem rein strukturierten Datensatz (XML-Datei). Darüber hinaus gibt es in der XRechnung zusätzliche Regeln, die im Datensatz erfüllt sein müssen.
Unterstützt DATEV schon die Version XRechnung 3.0.1?
Ja, wir setzen die jeweils aktuelle XRechnungs-Version fristgerecht um.
Wird es detailliertere Angaben zu den Formaten CII und UBL geben?
Hierbei handelt es sich nicht um E-Rechnungsformate, sondern um technische Standards zur Darstellung von XML-Datensätzen. Beide „Sprachen" sind im Kontext der EN 16931 zulässig.Hierbei handelt es sich nicht um E-Rechnungsformate, sondern um technische Standards zur Darstellung von XML-Datensätzen. Beide "Sprachen" sind im Kontext der EN 16931 zulässig.
Wie sieht es mit EDI-Übertragungen aus?
Über EDI-Verfahren wird das rein strukturierte Rechnungsformat EDIFACT übertragen. EDI-Verfahren dürfen bis Ende 2027 unverändert genutzt werden. Ab 01.01.2028 kann EDIFACT weiterhin genutzt werden, sofern die erforderlichen Informationen aus dem verwendeten Rechnungsformat richtig und vollständig extrahiert werden können, sodass das Ergebnis der EN 16931 entspricht bzw. mit ihr kompatibel ist.
Gibt es weitere Informationen zu Sammelrechnungen? Diese sollen bei der E-Rechnung nicht mehr zulässig sein. Gerade bei Speditionen sind diese aktuell nicht wegzudenken.
Sammelrechnungen sind weiterhin erlaubt.
Kann ich das Zielformat als Versender festlegen oder muss dies von unseren Kunden über das DATEV Portal konfiguriert werden?
Das DATEV E-Rechnungspostfach erstellt und versendet im TRAFFIQX-Netzwerk entsprechend dem Wunschformat des Empfängers die Ausgangsrechnungen. Ist der Rechnungsempfänger nicht per Netzwerk erreichbar, so kann zukünftig ein Wunschformat für den Versand mitgegeben werden.
Entscheidet der Rechnungsempfänger, ob er das E-Rechnungsformat des Rechnungsstellers akzeptiert, oder konvertiert die DATEV E-Rechnungsplattform die versendete Rechnung automatisch in das Zielformat des Rechnungsempfängers?
Beispiel: Der Rechnungssteller kann nur eine XRechnung erzeugen, der Rechnungsempfänger kann nur ZUGFeRD verarbeiten.
Grundsätzlich besteht seit dem 01.01.2025 eine Empfangsverpflichtung für alle EN 16931-konformen Formate. D.h. eine Ablehnung ist nicht ohne weiteres möglich. DATEV plant jedoch im Rahmen von Komfortfunktionen bspw. eine Konvertierung in das Empfänger-Zielformat anzubieten.
Werden alle geplanten E-Rechnungsformate unterstützt? Sowohl Eingang als auch Ausgang?
Im Rechnungsausgangspostfach können die Formate ZUGFeRD 2.x, XRechnung und Peppol BIS Billing 3.x erzeugt und versendet werden. Im Rechnungseingangspostfach können alle E-Rechnungsformate empfangen werden, die der EN 16931 entsprechen.
Was muss an die API-Eingangsschnittstelle geliefert werden? Die fertige XML-Datei oder Rohdaten?
Die API akzeptiert beides: ZUGFeRD ab Version 2.x, sowie Rechnungsdaten im Format UBL oder CII. Die API erwartet formatkonforme Dateien. Alle eingelieferten Daten werden als Rohdaten angesehen, da die Originalrechnung auf der E-Rechnungsplattform erzeugt und versendet wird.
Es gibt unendlich viele Rechnungsvarianten. Um eingegangene Rechnungen ansehen zu können, muss der Viewer diese korrekt darstellen können. Wie soll das gehen?
Richtig. Der Viewer ruft nur das PDF oder HTML ab. Im Anschluss gibt es eine Datenvisualisierung, welche vom Viewer angezeigt wird. Diese Datenvisualisierung kann mit den normkonformen E-Rechnungsformaten umgehen.
Für Bauleistungsrechnungen werden Zahlungsanforderungen erzeugt. Jede Rechnung beinhaltet die Mehrung, am Ende folgt ein Summenblatt mit der Auflistung aller vorherigen Forderungen und Zahlungseingänge. Am Ende der offene Restbetrag. Wie wird so eine komplexe Rechnung in E-Rechnung dargestellt?
Für Baurechnungen sieht die EN 16931 eigene Rechnungstypen vor. Darüber hinaus können alle weiteren branchenspezifischen Informationen, die über den Standard der EN 16931 hinausgehen, laut Gesetzgeber zukünftig über sogenannte Extensions abgebildet werden.
Werden Eingangs- und Ausgangsrechnungen in der Plattform menschenlesbar dargestellt, auch wenn es kein PDF gibt?
Ja, es wird eine Datenvisualisierung erzeugt.
API-Anbindung an die DATEV E-Rechnungsplattform
Ist es angedacht, dass sich eine Warenwirtschaft, die selbst Rechnungen erstellt, direkt an die DATEV E-Rechnungsplattform anbindet, oder sollte dies via Integration mit den DATEV-Lösungen für das Rechnungswesen geschehen?
Empfehlung ist eine Anbindung des rechnungsschreibenden Systems bzw. Warenwirtschaftssystems an die DATEV E-Rechnungsplattform.
Wie können wir, als bisher kein DATEV-Partner, unsere Cloudlösung zur Rechnungsgenerierung mit dem DATEV-Ökosystem verknüpfen, um Daten und Belege zu übertragen? Ersetzt die API zur Anbindung an die E-Rechnungsplattform bestehende Datenservices wie den Rechnungsdatenservice oder Buchungsdatenservice?
Die API zur Anbindung an die E-Rechnungsplattform ersetzt nicht die bestehenden Datenservices (z. B. Buchungsdatenservice). Sollen beispielsweise vollständige Buchungssätze aus dem rechnungsgenerierenden System in das DATEV-Ökosystem übertragen werden, ist neben der API-Anbindung der E-Rechnungsplattform der Buchungsdatenservice umzusetzen. Bevor Sie mit der Implementierung einzelner APIs bzw. Datenservices starten, empfehlen wir eine Allgemeine Konzeptberatung. Buchen sie dafür einfach einen Termin.
Wie sieht das künftige API-Portfolio im Kontext E-Rechnung aus. Löst die neue API für die DATEV E-Rechnungsplattform Traffiqx Invoice API (TIA) bisherige Datenservices (z.B. Belegbilderservice, Rechnungsdatenservice 1.0, 2.0 und Buchungsdatenservice) ab?
Nein, die APIs ergänzen sich. Der Versand sowie der Empfang einer E-Rechnung über die DATEV E-Rechnungsplattform wird über die (in der Entwicklung befindliche) Traffiqx Invoice API realisiert. Die bisherigen Datenservices sind weiterhin für die Rechnungs- und Datenübermittlung nach DATEV Unternehmen online bzw. Kanzlei Rechnungswesen zu nutzen (Archivierung der Belege und Bearbeitung in der Finanzbuchhaltung).
Die DATEV E-Rechnungsplattform hat eine Verbindung zu Unternehmen online. Wäre es nicht möglich, nur die neue E-Rechnungs-API (Traffiqx Invoice API) umzusetzen und auf Buchungsdatenservice, Rechnungsdatenservice bzw. Belegbilderservice zu verzichten?
Im Regelfall ist das nicht sinnvoll, da
- nicht alle Kunden die DATEV E-Rechnungsplattform nutzen werden.
- nicht alle Rechnungen (z. B. B2C-Rechnungen) über die DATEV E-Rechnungsplattform versendet werden.
- keine über die E-Rechnungsdaten hinausgehenden Daten wie z.B. Buchungsinformationen (z. B. Konto und Gegenkonto), SEPA- und Kassendaten transportiert werden können.
Können über die bisherigen Datenservices (Belegbilderservice, Rechnungsdatenservice und Buchungsdatenservice) E-Rechnungen (ZUGFeRD oder X-Rechnung) übermittelt werden?
Alle Datenservices können heute bereits E-Rechnungen (ZUGFeRD und X-Rechnung) transportieren. Unterschiede ergeben sich in der Verarbeitung der Daten.
Belegbilderservice
Die Daten aus den E-Rechnungsformaten werden in Belege online vorbelegt. Wenn die E-Rechnung nicht valide ist, übernimmt automatisch der DATEV Buchungsassistent online (OCR) die Vorbelegung der Erfassungsfelder und der Buchungszeile.
Rechnungsdatenservice 1.0
Die Daten in den E-Rechnungsformaten können den strukturierten Daten des RDS 1.0 beigefügt und nach Belege online Bearbeitungsform Erweitert übernommen werden.
Rechnungsdatenservice 2.0
E-Rechnungsformate können als Anhang zu den Rechnungsdaten über den Belegbilderservice ergänzend mitgesendet werden. Die in den E-Rechnungsformaten enthaltenen Daten werden nicht ausgelesen bzw. weiterverarbeitet.
Buchungsdatenservice
E-Rechnungsformate können als Anhang zu den Buchungsdaten über den Belegbilderservice ergänzend mitgesendet werden. Die in den E-Rechnungsformaten enthaltenen Daten werden nicht ausgelesen bzw. weiterverarbeitet.
Was bzw. welches Belegbild wird in den DATEV-Programmen angezeigt?
DATEV erzeugt sowohl für XRechnung als auch für ZUGFeRD 2.x eine Datenvisualisierung.
Wird sich der Anbieter XYZ auch an diese Plattform anbinden können?
Die DATEV E-Rechnungsplattform steht jedem SW-Anbieter offen, welcher Rechnungen versendet (als Rechnungsschreibungslösungen, ERP) oder empfängt (also bspw. DMS Lösungen). Die Integrationsentscheidung trifft der jeweilige Anbieter. Über den DATEV-Marktplatz werden wir kommunizieren, wer sich integriert hat: Anbieter mit geplanter DATEV E-Rechnungsplattform-Anbindung.
Gibt es eine Sandbox für Entwicklung bzw. Test der Integration?
Ja, es wird eine Sandbox zur Verfügung gestellt. Die Pilotierung mit ausgewählten Partnern ist Anfang des Jahres geplant.
Wie werden E-Rechnungen zukünftig über die vorhandenen Datenservices, wie z.B. den Buchungsdatenservice, an DATEV übermittelt? Müssen Nutzer die Rechnungen über die DATEV E-Rechnungsplattform übermitteln oder wird es eine Erweiterung der vorhandenen Datenservices geben?
Die API zur DATEV E-Rechnungsplattform ersetzt nicht die bestehenden Datenservices (wie z. B. den Buchungsdatenservice). Sollen beispielweise vollständige Buchungssätze aus dem rechnungsgeneriendem System in das DATEV-Ökosystem übertragen werden, ist neben der API-Anbindung der E-Rechnungsplattform der Buchungsdatenservice umzusetzen. Bevor sie mit der Implementierung einzelner APIs bzw. Datenservices starten, empfehlen wir eine allgemeine Konzeptberatung.
Wie wird die Abnahme der Schnittstelle erfolgen? Und was kostet die Abnahme damit man das Logo bekommt?
Der technische Abnahmeprozess sowie die genauen Konditionen werden aktuell ausgearbeitet. Wir werden ein sehr attraktives Modell schaffen. Unser Ziel ist es, dass sich möglichst viele Softwareanbieter an die Lösung anbinden.
Wird es zum Zugriff auf die API Bibliotheken (Libraries) für verschiedene Programmiersprachen geben?
Nein, es werden keine spezifischen Bibliotheken angeboten. Es wird eine von der Programmiersprache unabhängige, dem OpenAPI 3.0 Standard entsprechende API-Beschreibung veröffentlicht. Mit dieser lassen sich unter anderem auch Clientbibliotheken automatisiert erstellen.
Kosten und Geschäftsmodelle
Zu welchen Konditionen bietet die DATEV die Services an?
Die Nutzung der API für Lösungsanbieter/Softwarehersteller ist kostenlos. Nutzer der Plattform können 25 Rechnungen kostenlos empfangen/versenden. Der Versand von weiteren Rechnungen wird bepreist. Bis Mitte 2025 ist die Nutzung komplett kostenlos. Details zur Preisgestaltung finden Sie hier: DATEV E-Rechnungsplattform
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/e-rechnung-mit-datev/datev-e-rechnungsplattform/
Zielgruppe
Wer kann die DATEV E-Rechnungsplattform nutzen?
Die DATEV E-Rechnungsplattform ist als offenes Ökosystem konzipiert. Jedes Unternehmen kann die Plattform nutzen - unabhängig davon, ob das Unternehmen Mandant eines DATEV-Steuerberaters ist oder ob es Produkte von DATEV einsetzt. Im Zuge der Registrierung auf der Plattform wird das Unternehmen DATEV-Kunde. Die Anbindung der eigenen Lösung an die Plattform per API steht allen Lösungsanbietern zur Verfügung.
Wie platziert DATEV Software-Hersteller, die sich an die DATEV E-Rechnungsplattform angebunden haben, im DATEV-Marktplatz?
DATEV wird Partnerlösungen, die sich in die DATEV E-Rechnungsplattform integrieren, auf der Trefferliste im DATEV-Marktplatz speziell kennzeichnen. Über Filteroptionen werden Marktplatz-Nutzer außerdem nach entsprechenden Lösungen filtern können. Darüber hinaus weist DATEV auf dem jeweiligen Partnerprofil aus, dass die Lösung die DATEV E-Rechnungsplattform unterstützt. Partnerlösungen, die E-Rechnungen erstellen oder empfangen können (ohne Anbindung an die DATEV E-Rechnungsplattform), sind ebenfalls im DATEV-Marktplatz filterbar. Dritte Software-Hersteller mit einer Anbindung zur DATEV E-Rechnungsplattform listet DATEV auf einer Sammelseite im DATEV-Marktplatz.
Auch Software-Hersteller, die eine Anbindung ihrer Lösung an die DATEV E-Rechnungsplattform planen, listet DATEV im DATEV-Marktplatz. Bei DATEV-Marktplatz Partnern weist DATEV die geplante Anbindung auf der bestehenden Lösungsseite aus. Dritte Software-Hersteller listet DATEV auf einer Sammelseite. Voraussetzung für das Ausweisen der geplanten Anbindung ist die Abgabe einer Absichtserklärung.
Für welches Belegvolumen ist die DATEV E-Rechnungsplattform ausgelegt?
Die Plattform richtet sich an alle Unternehmen. Egal ob Kleinstunternehmen mit geringem Rechnungsaufkommen oder Unternehmen mit sehr großem Belegvolumen.
Zeitplan
Wie ist der Zeitplan für die Bereitstellung der DATEV E-Rechnungsplattform und entsprechender APIs, Schnittstellendokumentationen und Testumgebungen für Software-Hersteller?
Aktuell läuft die Pilotierung. DATEV wird entsprechende Schnittstellendokumentationen voraussichtlich Mitte 2026 zur Verfügung stellen.
Ab wann genau wird die E-Rechnungsplattform einsetzbar sein?
Die Registrierung ist heute schon möglich. Der Empfang von Rechnungen ist bereits möglich. Der Versand von E-Rechnungen wird ab Mitte 2025 verfügbar sein.
Seit Ende 2024 Rechnungen kann ich über die E-Rechnungsplattform empfangen – wie hilft mir das, wenn noch niemand darüber senden kann?
Der Empfänger kann seinen Rechnungseingangsprozess bereits jetzt an die künftigen Vorgaben anpassen. Auch wenn der Rechnungsersteller seine Rechnungen (noch) per E-Mail versendet, können diese in die E-Rechnungsplattform (Posteingang) übernommen und ggf. in DATEV Unternehmen online archiviert sowie an die Finanzbuchführung weitergegeben werden.
Vermarktung
Profitieren Software-Hersteller von Vermarktungsvorteilen, wenn sie sich an die DATEV E-Rechnungsplattform anbinden?
Ja. DATEV stellt allen Software-Herstellern, die sich in die DATEV E-Rechnungsplattform integrieren, für deren Kommunikation ein Label bereit, das die Anbindung der Lösung an die Plattform widerspiegelt. Außerdem weist DATEV die Anbindung im DATEV-Marktplatz aus.
Software-Hersteller, die eine Anbindung ihrer Lösung an die DATEV E-Rechnungsplattform planen, profitieren ebenfalls von Vermarktungsvorteilen. Diese erhalten von DATEV ein Info-Banner für ihre Website, um ihre Kundinnen und Kunden über die geplante Anbindung und ihre Vorteile zu informieren. Auch eine geplante Anbindung weist DATEV im DATEV-Marktplatz aus. Voraussetzung für die Vermarktung einer geplanten Anbindung ist die Abgabe einer Absichtserklärung.
Listet DATEV angebundene Software-Hersteller im DATEV-Marktplatz?
Ja. Bei einer vertraglichen Partnerschaft mit DATEV erfolgt die Listung im DATEV-Marktplatz mit einem eigenen Profil. Dritte Software-Hersteller mit einer Anbindung an die DATEV E-Rechnungsplattform listet DATEV auf einer Sammelseite. Software-Hersteller können sich für eine Partnerschaft als DATEV-Marktplatz Schnittstellen Partner bewerben. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Erste Schritte zum Partnerstatus.
Auch Software-Hersteller, die eine Anbindung ihrer Lösung an die DATEV E-Rechnungsplattform planen, listet DATEV im DATEV-Marktplatz. Bei DATEV-Marktplatz Partnern weist DATEV die geplante Anbindung auf der bestehenden Lösungsseite aus. Dritte Software-Hersteller listet DATEV auf einer Sammelseite. Voraussetzung für das Ausweisen der geplanten Anbindung ist die Abgabe einer Absichtserklärung.
Worum handelt es sich bei der Absichtserklärung "Anbindung an die DATEV E-Rechnungsplattform geplant"?
Software-Hersteller haben die Möglichkeit, über eine Absichtserklärung zu bekunden, dass sie eine Anbindung ihrer Lösung an die DATEV E-Rechnungsplattform planen. Diese Software-Hersteller erhalten von DATEV dann ein Info-Banner für ihre Website, um ihre Kundinnen und Kunden über die geplante Anbindung und ihre Vorteile zu informieren. Außerdem weist DATEV die geplante Anbindung im DATEV-Marktplatz aus. Die Absichtserklärung erfolgt per Webformular.