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Ab Oktober 2025 müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Wir erklären, was Sie beachten müssen.
Verification of Payee (VoP) ist Teil einer neuen EU-Verordnung. Danach müssen alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt (Empfängerüberprüfung). Damit soll die Sicherheit im elektronischen Zahlungsverkehr weiter erhöht werden.
VoP tritt am 09. Oktober 2025 in Kraft.
Bitte beachten Sie: Sie sind von VoP betroffen, wenn Sie SEPA-Überweisungen senden oder empfangen, unabhängig davon, mit welchem Übermittlungsverfahren oder mit welcher Software Sie arbeiten.
Stammdatenpflege ist wichtig! Um bei SEPA-Überweisungen den korrekten Namen (Kontoinhabernamen) zu verwenden, können Sie bereits jetzt Folgendes tun:
Durch die Umsetzung der Empfängerüberprüfung kann es bei Ihren Kunden, die ihrerseits diese Überprüfung nutzen, zu Verzögerungen kommen.
Abweichende Empfängerdaten können zu einem Close-Match oder No-Match führen und Kunden bei der Freigabe der Zahlung verunsichern bzw. zu einem verspäteten Zahlungseingang bei Ihnen führen. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Kunden frühzeitig darüber informieren, exakt den Namen als Zahlungsempfänger anzugeben, der bei Ihrer Bank für Sie als Kontoinhaber hinterlegt ist.
Gehen Sie auf Nummer sicher: Reduzieren Sie Unsicherheiten bei Ihren Kunden, indem Sie diese frühzeitig über die korrekten Empfängerdaten informieren. Minimieren Sie das Risiko von Missverständnissen und möglichen Verzögerungen.
Die Bank führt VoP, oder auch die Empfängerüberprüfung, nach dem Einreichen einer Zahlung aus. Das Ergebnis folgt einem Ampelsystem mit den Ergebnissen:
Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben oder stornieren möchten. Wie streng die Banken bei Close-Match und No-Match vorgehen, entscheiden diese selbst.
Die Bank haftet für die Richtigkeit der Empfängerüberprüfung und sich daraus ergebender Konsequenzen im Betrugsfall.
Das bedeutet für Sie:
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