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- 35879 Kassenführung – auf den Punkt gebracht, 2. Auflage
DATEV bietet Lösungen für ...
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Alles Wichtige rund um die elektronische Kassenführung
Erscheinungstermin: vsl. Juni 2025
Wie erfasse ich meine Bareinnahmen und -ausgaben richtig? Welches Kassensystem passt zu meinen Anforderungen und wie richte ich das System nach Anschaffung rechtskonform ein? Welche Folgen kann es haben, wenn Bareinnahmen oder -ausgaben falsch erfasst werden? Was gilt es bei der Meldung von Kassensystemen an die Finanzverwaltung, die ab 01.01.2025 elektronisch möglich ist, zu beachten? Diese Fragen stellen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer in den bargeldintensiven Branchen (Gastronomie, Friseurbetriebe, Apotheken u. v. m.).
Die Anforderungen an elektronische Kassensysteme und deren Aufzeichnungen sind in den vergangenen Jahren sukzessive angestiegen. Auch die Prüfungsaktivitäten der Finanzverwaltung steigen signifikant an. Dabei befindet sich auch ein Prüftool namens AmadeusVerify im Einsatz, um Kassenbons und Kassendaten unangekündigt und effizient zu prüfen. Nicht zuletzt deshalb muss auf aussagekräftige Belege und die Einhaltung der Belegausgabepflicht geachtet werden – dem kommt im Rahmen von verdeckten Testkäufen und Kassen-Nachschauen eine hohe Bedeutung zu.
Elektronische Kassenaufzeichnungen sind besonders schutzbedürftige Aufzeichnungen, denen ein hohes Steuerausfallrisiko gegenübersteht. Folglich kann bei gravierenden Aufzeichnungsmängeln die Kassenbuchführung verworfen werden. Das Resultat: Schätzungsbeträge im Rahmen einer Betriebsprüfung und Bußgelder, die bei rechtzeitiger Befassung mit der Materie vermeidbar gewesen wären.
Lesen Sie, wie Ihre elektronische Kassenbuchführung rechtssicher gelingt. Bei Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.
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Dipl.-Finanzwirt (FH)
Seit fast 20 Jahren ist er Betriebsprüfer des Landes NRW und überwiegend mit Betriebsprüfungen im Bargeldgewerbe befasst, u.a. bei Gewerbebetrieben, gemeinnützigen Organisationen und der öffentlichen Hand. In dieser Eigenschaft schult er Themen rund um die Kassenführung innerhalb der Oberfinanzdirektion NRW und ist zudem Gastdozent für „Risikomanagement bei Bargeschäften“ an der Bundesfinanzakademie (BFA).
Außerhalb der Finanzverwaltung betätigt er sich als Autor diverser Fachbücher und Publikationen sowie als Referent für Kassenführung, Verfahrensdokumentation und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.
Viktor Rebant unterhält eine Boutique-Beratung im Bereich Tax Technology und berät Steuerkanzleien und mittelständische Unternehmen.
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Tax CMS, der Compliance-konformen Gestaltung von Prozessen (u. a. IKS, GoBD, KassenG), der digitalen Betriebsprüfung und der Digitalisierungs- und Transformationsberatung. Zudem berät er überwiegend in der Schnittstelle zwischen IT und Steuerrecht.
Herr Rebant ist Mitglied des Fachausschusses "Aus- und Weiterbildung" im Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e. V. (IDSt). Er ist zudem als Lehrbeauftragter an verschiedenen Hochschulen und als Referent und Autor in den zuvor genannten Themenkomplexen tätig.
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