Art.-Nr. 32732 | Mandanten-Info

Entgelttransparenz: Jetzt handeln und Risiken vermeiden

Neue Auskunfts- und Berichtspflichten erfordern transparente Vergütungsstrukturen und frühzeitige Analyse
  • Neuerungen durch die Entgelttransparenzrichtlinie
  • Pflicht zur Schaffung von Entgeltgerechtigkeit
  • Gefahren und Sanktionen bei Verstößen gegen die neuen Regeln

Erscheinungstermin: vsl. August 2026 – abhängig von Gesetzgebung

Einmalig
2,50 €
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Beschreibung

Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis zum 07.06.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit kommen auf Arbeitgeber umfassende neue Verpflichtungen zu.

Künftig gelten verbindliche Auskunfts- und Berichtspflichten sowie erweiterte Entschädigungsansprüche bei geschlechtsspezifischer Lohndiskriminierung. Unternehmen sind gefordert, Entgeltstrukturen transparenter zu gestalten und bestehende Vergütungssysteme kritisch zu überprüfen.

Bereits im Bewerbungsverfahren müssen transparente Informationen zur Vergütung bereitgestellt werden. Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede offenzulegen und sachlich zu begründen. Bestehen nicht gerechtfertigte Gehaltsunterschiede, sind geeignete Maßnahmen zur Herstellung von Entgeltgerechtigkeit einzuleiten.

Eine frühzeitige Analyse bestehender Vergütungsmodelle sowie eine strukturierte Dokumentation der Entgeltfindung sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Bei Verstößen drohen verschärfte und teils empfindliche Sanktionen.

Informieren Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten, welche Anforderungen an Vergütungsstrukturen bestehen und welche Anpassungen notwendig sind.

Kurzinfo

Format DIN A5
Erscheinungstermin (vsl.) 08/2026
Seitenzahl (ca) 16
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Weitere Informationen unter DATEV Mandanten-Info comfort (Art.-Nr. 65524).

Autor

Portraitbild der referierenden Person Gunther Schwanke

Gunther Schwanke

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gunther Schwanke, Rechtsanwalt in Nürnberg, ist seit 2011 in der auf das Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BECK in der Metropolregion Nürnberg tätig. Seit 2015 ist Rechtsanwalt Schwanke geschäftsführender Partner der Kanzlei und betreut Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Im Jahr 2011 hat Rechtsanwalt Schwanke die theoretischen Kenntnisse zum Erwerb des Titels "Fachanwalt für Steuerrecht" erfolgreich nachgewiesen. Seit einigen Jahren ist Herr Schwanke neben der anwaltlichen Tätigkeit als Referent in der Fortbildung und als Autor tätig. Zu verschiedenen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Themen erstellte und moderierte er zahlreiche Online- und deutschlandweite Präsenzseminare. Seit 2014 bietet er die Onlineseminare "Reise- und Bewirtungskosten - Grundlagen für die rechtssichere Abrechnung" und "Lohn optimal gestalten" an.

Details & Preise

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