Für Sie aufbereitet: Eine Auswahl aktueller DATEV-Neuerungen und Informationen
Einmal im Monat stellen wir für Sie im Key-Account-Management eine exklusive Auswahl zusammen – gezielt ausgerichtet auf die Anforderungen großer Kanzleien: strategisch relevante Entwicklungen bei DATEV, praxisnahe Neuerungen sowie Impulse, die Ihre Kanzleientwicklung nachhaltig unterstützen.
Kompakt aufbereitet, als PDF zum Download – zuverlässig verfügbar, wenn fundierte Informationen gefragt sind. So bleiben Sie jederzeit informiert.
Wissen
Wissensupdate
- Erinnerung: KOB für Ihre Kanzlei ernannt?
- Branchenpaket Apotheken – kostenlose Info-Online am 17.12.2025
- Neue KI-Auswertungen: DATEV Auftragswesen next
Neue Seminare & Lernvideos
- Fibu mit „DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen“
- Betriebsprüfung: Schätzungen abwenden
- Influencer-Besteuerung
Wissensupdate
Erinnerung: KOB für Ihre Kanzlei ernannt?
Kanzlei-Organisationsbeauftragte (KOB) sind die Multiplikatoren in Ihrer Kanzlei: Sie treiben Digitalisierung und Cloud-Transformation aktiv voran und schaffen so einen echten Wettbewerbsvorteil. Seit September 2025 sind die KOB-Seminarvorteile aktiv. Der Vorteil für Sie: Bereits heute können Sie die KOB-Erfahrungsaustausche für dieses und nächstes Jahr einplanen – und die 100%-Rabatte auf KOB-Seminare nutzen.
Wer jetzt KOB etabliert, stellt die Kanzlei nachhaltig zukunftsfest auf – mit klaren Strukturen, mehr Wissen und echten Multiplikatoren im Team! Weitere Informationen:
- DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte (KOB)
- FAQ rund um das DATEV-Wissen für Kanzlei-Organisationsbeauftragte

Branchenpaket Apotheken – kostenlose Info online am 17.12.2025
Apotheken gehören zu den anspruchsvollsten Branchen im Rechnungswesen: komplexe Warenströme, spezifische Kennzahlen, Filialstrukturen und hohe regulatorische Anforderungen. Genau hier setzt das Branchenpaket Apotheken an – und bietet Ihnen einen praxisnahen, durchdachten Werkzeugkasten, der Sie fachlich stärkt und Ihre Beratung spürbar aufwertet. Mit dem speziell angepassten Branchenkontenrahmen buchen Sie von Beginn an branchengerecht. Das sorgt nicht nur für Transparenz, sondern bildet die reale wirtschaftliche Situation der Apotheke deutlich präziser ab als eine Standardlösung. Sie erstellen eine klare, nachvollziehbare Buchführung und erhöhen gleichzeitig die Qualität Ihrer betriebswirtschaftlichen Beratung. In der kostenfreien Veranstaltung erhalten Sie einen kompakten Überblick über die entscheidenden Bereiche:
- typische Prozesse in Apotheken,
- Einsatz von Buchungsdatenservice,
- den DATEV-Branchenkontenrahmen,
- die Übertragung von Zahlungsinformationen,
- die Unterschiede Branchen-BWA vs. Standard-BWA,
- und die Branchenlösung Kostenrechnung für Apotheken.
Und: Sie lernen, wie Sie diese Auswertungen im Consulting gezielt einsetzen, um Apotheken inhaberinnen und -inhabern eine qualitativ hochwertige, datenbasierte Entscheidungsgrundlage zu bieten – ideal auch für Filialverbunde.
Neue KI-Auswertungen: DATEV Auftragswesen next
Neue Seminare & Lernvideos
Fibu mit „DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen“
Das Seminar Buchführung mit DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen führt Sie gezielt an den Umgang mit DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen heran. Sie bearbeiten einen durchgehenden Musterfall, erhalten wertvolle Praxistipps und entwickeln direkt im Programm
tragfähige Lösungsansätze für Ihren Arbeitsalltag. Zur optimalen Vorbereitung eignet sich das Präsenzseminar „Betriebliches Rechnungswesen – fachliche Grundlagen der Finanzbuchführung für Einsteiger“.
Betriebsprüfung: Schätzungen abwenden
Mit Dr. Burkhard tauchen Sie tief in die Praxis der Betriebsprüfung ein – und lernen genau die Strategien, die Sie im Alltag wirklich weiterbringen. Sie erfahren, wie Sie Prüferargumente rechtlich sauber entkräften, typische Fehlerquellen schnell erkennen und Schätzungen wirksam abwehren. Gleichzeitig erhalten Sie einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen: steigender Prüfungsdruck, neue Sanktionsinstrumente und der zunehmende Einsatz von KI in der Prüfung.
Verteidigung gegen Schätzung in der Betriebsprüfung
Influencer-Besteuerung
Die Social-Media-Branche steht zunehmend im Fokus der Finanzämter. Dieses Buch zeigt Ihnen praxisnah, welche steuerlichen Aspekte bei Social-Media-Aktivitäten zu beachten sind und wie eine enge Zusammenarbeit mit einer Steuerberatungskanzlei dabei helfen kann, steuerliche Fallstricke zu umgehen.
Key Account Management
- Key Account IT-Admin-Workshop 2026: jetzt Plätze sichern!
- Neues BMF-Schreiben: E-Rechnungsplattform
- Was sollten größere Kanzlei-Einheiten beachten?
Key Account IT-Admin-Workshop 2026: jetzt Plätze sichern!
Die beliebten KAM IT-Admin-Workshops gehen in die nächste Runde: alle Termine für das kommende Jahr stehen fest und können ab sofort gebucht werden. Neu: Aufgrund der hohen Nachfrage im Süden, gibt es im Frühjahr einen zusätzlichen Termin in München.
Was erwartet Sie?
Der Workshop bietet eine Plattform für IT-Verantwortliche aus KAM-Kanzleien, um sich über Trends und aktuelle Themen zu informieren und auszutauschen.
- Austausch zu Marktveränderungen
- Neuerungen im DATEV-IT-Umfeld (z. B. Programmversionen)
- Updates aus dem IT-Umfeld (z. B. Azure, Citrix)
- Aktuelle Themen wie KI und E-Rechnung
Zielgruppe
IT-Partner, IT-Ansprechpartner, IT-Verantwortliche und IT-Interessierte aus KAM-Kanzleien.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Platz und profitieren Sie vom direkten Austausch mit Experten sowie Kolleginnen und Kollegen!
Neues BMF-Schreiben: E-Rechnungsplattform
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung – die Umsetzung rückt näher!
Am 15. Oktober 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Anwendungsschreiben zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung veröffentlicht.
Darin werden u. a. folgende Punkte konkretisiert:
- Konsequenzen unterschiedlicher Fehler bei E-Rechnungen
- Validierung von Rechnungen
- Umgang mit Anlagen bei E-Rechnungen
- Zustimmungspflicht bei sonstigen Rechnungen in einem anderen elektronischen Format (keine E-Rechnung)
- Rechnungsberichtigung
- Den späteren Übergang in ein Meldesystem
Die Einführung der E-Rechnung nimmt also weiter Fahrt auf – und mit der DATEV E-Rechnungsplattform steht Ihnen ein zentrales Werkzeug zur Verfügung, um den gesamten Prozess rechtssicher und effizient abzuwickeln:
- Nahtlose Integration in bestehende Prozesse
- Unterstützung aller relevanten Formate gemäß EN 16931
- Automatisierte Validierung eingehender Rechnungen
- Lesbare Visualisierung der strukturierten Daten (z. B. XML)
- Sicherer Austausch über Netzwerke wie TRAFFIQX® oder Peppol
- Zukunftssichere Basis für das kommende Umsatzsteuer-Meldesystem (ViDA)
Tipp: Wer verstehen möchte, was hinter ViDA steckt - hier geht’s zum Erklärvideo
Sie nutzen die DATEV E-Rechnungsplattform bereits? Super! Falls nicht: Jetzt informieren und Postfach aktivieren unter DATEV E-Rechnungsplattform
Was sollten größere Kanzlei-Einheiten beachten?
Gerade im Key Account Management zeigt sich aktuell eine wesentliche Besonderheit: Mehrere Standorte oder Tochtergesellschaften können derzeit nicht unter einer einzigen Hauptberaternummer zusammengeführt werden.
- Jede Gesellschaft wird als eigener Vertragspartner geführt und benötigt daher ein eigenständiges DATEV-Konto bzw. ein eigenes Zugangsmedium.
- Außerdem: die Registrierung darf nicht durch die Steuerberatungskanzlei erfolgen – jedes Unternehmen bzw. jeder Mandant registriert sich selbst. Dieses Vorgehen ist verbindlich und gilt unabhängig von Konzern- oder Gruppenstrukturen.
So registriert sich jede einzelne Gesellschaft
- Registrierung starten unter: https://e-rechnungsplattform.apps.datev.de/register
- Der erstregistrierte Anwender erhält automatisch das Nutzerrecht „Administrieren“.
- Anschließend können unter Einstellungen → Benutzerverwaltung weitere Mitarbeitende eingeladen werden.
- Jede eingeladene Person benötigt eine eigene E-Mail-Adresse, um den Registrierungsprozess erfolgreich abzuschließen.
Klare Strukturen und saubere Datenabgrenzung – letztlich ein Vorteil!
Durch die getrennte Registrierung erhält jede Gesellschaft ihre eigene E-Rechnungsplattform als „Datendrehscheibe“. Das bietet Ihnen:
- Unabhängige Nutzung von E-Rechnungsschreibung und E-Rechnungspostfach pro Gesellschaft
- Transparenz und klare Datenhoheit
- Saubere, mandantenschutzkonforme Abgrenzung der Informationen
- Flexibilität bei Berechtigungen und Prozessgestaltung je Gesellschaft
Fachliche Querschnittsthemen
- Banken und der Zahlungsverkehr: am 24.11.25 wird es ernst
- DATEV-Konto: Übersicht und Praxisempfehlungen
Banken und der Zahlungsverkehr: am 24.11.25 wird es ernst
In den letzten Wochen erreichen mich vermehrt Rückfragen aus Kanzleien, die von ihren Banken Schreiben oder Anrufe erhalten. Der Tenor ist nahezu identisch: „Ab dem 24.11.2025 könnten keine Zahlungen mehr ausgeführt werden, wenn wir nicht umstellen.“ Gerade weil diese Hinweise im ersten Moment dramatisch klingen, möchte ich an dieser Stelle eine kurze Orientierung geben – denn das Thema wird mit dem Stichtag am 23.11. erneut besonders relevant.
Warum melden sich die Banken überhaupt?
Im Hintergrund laufen mehrere technische Umstellungen, die den Zahlungsverkehr betreffen, insbesondere:
- die Einführung neuer camt-Formate für Kontoauszüge
- die verpflichtende Nutzung von EBICS 3.0 für Zahlungsaufträge
- zusätzliche Prüfmechanismen wie VoP
Viele Kanzleien haben sich bereits korrekt vorbereitet – dennoch kommunizieren Banken sehr vorsichtig, was leicht zu Unsicherheit führt. Für Kanzleien, die mit DATEV Zahlungsverkehr oder Bank online arbeiten, gilt grundsätzlich: DATEV stellt die technischen Grundlagen bereit – doch die Banken prüfen aktuell intensiv, ob auf Kundenseite alles korrekt konfiguriert ist.
- Die camt-Umstellung erfolgt automatisiert über DATEV.
- Die eigentliche entscheidende Komponente für den Zahlungsverkehr ist EBICS 3.0 – und hier sollten Sie sicherstellen, dass die Umstellung sowohl bei DATEV als auch auf Bankseite vollständig aktiv ist.
- Voraussetzung ist, dass das aktuelle DATEV-Update eingespielt wurde.
Kleine Handlungsempfehlung, damit Sie ohne Unterbrechung zahlungsfähig bleiben:
- Prüfen Sie, ob das letzte DATEV-Update installiert ist.
- Bestätigen Sie bei Ihrer Bank, dass Ihr EBICS-Zugang auf 3.0 umgestellt ist.
- Führen Sie testweise eine Überweisung durch, um etwaige Rückmeldungen (z. B. VoP Hinweise) frühzeitig zu erkennen.
- Stimmen Sie sich bei Unsicherheiten frühzeitig mit IT-Partner und Bank ab, um Engpässe kurz vor dem Stichtag zu vermeiden.
Die meisten Kanzleien haben technisch bereits alles Notwendige erledigt; wichtig sind jetzt lediglich ein sauberer Versionsstand und die Bestätigung Ihrer Bank.
Weitere Informationen zum Thema:
- die Umstellung für die Kontoumsatzbereitstellung („camt“) läuft im Hintergrund, wenn Sie DATEV Services nutzen: Kontoumsätze bereitstellen - neues Format
- EBICS 3.0 wird von DATEV-Programmen bereits unterstützt (Zahlungsverkehr seit 08/2024; Bank online ebenfalls). Wenn Sie Überweisungen über DATEV ausführen, ist EBICS-3.0 die relevante Version: Gesetzliche und regulatorische Vorgaben
- Zusätzlich läuft seit Oktober/November 2025 eine VoP-Prüfung (Empfängerprüfung), die Banken bei Zahlungen auslösen können und die zu Rückmeldungen/Ablehnungen führen kann. Mehr dazu unter Änderungen im Zahlungsprozess ab Oktober 2025
DATEV-Konto: Übersicht und Praxisempfehlungen
Das DATEV-Konto ist die neue, persönliche Identität bei DATEV. Es bietet ein einheitliches, sicheres Login für alle DATEV-Anwendungen – einfach, durchgängig und zukunftsfähig. Jede Person erstellt und verwaltet künftig ein einziges Konto, unabhängig von Kanzlei, Arbeitgeber oder Mandat. So kann das DATEV-Konto ein Leben lang genutzt werden, auch bei Arbeitgeberwechseln oder mehreren beruflichen Rollen.
- Alle neuen DATEV-Cloud-Anwendungen und mittelfristig auch die bestehenden Programme verlangen das DATEV-Konto als Anmeldeverfahren.
- Jede:r Anwender:in muss ein DATEV-Konto anlegen und die bisherigen Anmeldeverfahren (SmartCard oder SmartLogin) einmalig damit verknüpfen.
- Nach der Verknüpfung können SmartCard oder SmartLogin weiterhin genutzt werden – nur eben über das neue DATEV-Konto als zentrale Identität.
Die SmartLogin Administration wird die erste Bestandsanwendung, die vollständig am 17.11.2025 auf das DATEV-Konto umgestellt wurde. Alle Anwender:innen, deren Anmeldeverfahren noch nicht mit einem DATEV-Konto verknüpft ist, müssen den DATEV-Konto-Assistenten einmalig durchlaufen.
Das ist der erste produktive Einsatz des DATEV-Kontos – ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur durchgängigen Cloud-Identität.
Ablauf der Verknüpfung von DATEV-Konto mit bestehenden Anmeldeverfahren:
- In einer DATEV-Anwendung wie gewohnt mit SmartCard oder SmartLogin anmelden.
- Die Anwendung fordert zur Verknüpfung auf → „jetzt verknüpfen“ wählen.
- Persönliche E-Mail-Adresse eingeben.
- Falls noch kein DATEV-Konto existiert: Konto anlegen.
- Falls schon vorhanden: Passwort eingeben und verknüpfen.
Kopplung mit Arbeitnehmer online
Die Kopplung des DATEV-Kontos mit dem Zugang zu Arbeitnehmer online sollte jetzt erfolgen, weil mehrere strategische und technische Gründe dafürsprechen:
Sicherheit und Compliance
- Das bisherige smsTAN-Verfahren wird zum 31.12.2026 endgültig abgeschaltet und gilt als veraltet bzw. anfällig für Phishing-Angriffe.
- Anmeldung über das DATEV-Konto mit Zwei-Faktor-Authentifizierung (Authenticator App) bietet deutlich höhere Sicherheitsstandards und entspricht modernen Datenschutzanforderungen.
Zukunftsfähigkeit und technische Umstellung
- Ab 01.12.2025 startet der Umstellungskorridor. Nutzer können den Umstellungsassistenten direkt in Arbeitnehmer online nutzen.
- Viele Mobilfunkanbieter schränken SMS-Dienste für TAN-Verfahren ein, sodass die alte Lösung nicht mehr nachhaltig ist.
Einheitliche Plattform und bessere Nutzererfahrung
- Mit dem DATEV-Konto wird die Benutzerverwaltung zentralisiert. Das erleichtert die Integration zukünftiger Funktionen und sorgt für ein durchgängiges Kundenerlebnis.
- Ein Konto für alle Leistungen: Arbeitnehmer können mehrere Arbeitgeber in einem einzigen DATEV-Konto verwalten.
Effizienz und Digitalisierung
- Lohndokumente werden papierlos und jederzeit online bereitgestellt – Zeitersparnis, Kostenreduktion und weniger Verwaltungsaufwand.
- Arbeitgeber profitieren von weniger Druck- und Versandkosten, Arbeitnehmer von schnellem Zugriff auf alle Dokumente.
Vorbereitung auf neue Lösungen wie DATEV Personal
- Die Kopplung ist Voraussetzung für Produkte wie DATEV Personal, die eine medienbruchfreie Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Unternehmen und Mitarbeitenden ermöglichen.
- Für Key Account Kunden kann so eine strukturierte Pilotphase durchgeführt werden, z. B. mit einer kostenfreien Testphase zur aktiven Rückmeldung und Verbesserung der Anwendung.
Die Kopplung des DATEV-Kontos mit dem Zugang zu Arbeitnehmer online erfolgt in mehreren Schritten, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer umgesetzt werden müssen.
(DATEV Arbeitnehmer online: Registrierung und erneute Registrierung - DATEV Hilfe-Center)
Wenn bereits ein DATEV-Konto besteht, kann Arbeitnehmer online wie folgt verknüpft werden:
- Login mit bestehendem DATEV-Konto: Öffnen Sie apps.datev.de/ano und melden Sie sich mit Ihren vorhandenen Zugangsdaten an.
- Einladungscode eingeben: Nach dem Login werden Sie aufgefordert, den Einladungscode aus dem Einladungsbrief des Arbeitgebers einzugeben. Zusätzlich wird das Geburtsdatum abgefragt. Damit wird die Leistung „Digitale Lohndokumente“ dem bestehenden Konto zugeordnet.
- Zwei-Faktor-Authentifizierung prüfen: Falls für das DATEV-Konto bereits eine 2FA eingerichtet ist, ist keine erneute Einrichtung nötig. Wenn nicht, muss die Authenticator-App eingerichtet werden.
(DATEV Hilfe-Center:Authenticator-App einrichten) - Kopplung abschließen: Nach erfolgreicher Eingabe des Einladungscodes ist die Verbindung hergestellt. Ab sofort können Lohndokumente über das bestehende DATEV-Konto abgerufen werden.
Finanzbuchführung, Jahresabschluss und Wirtschaftsprüfung
Informationen zur Finanzbuchführung
- News aus DATEV Unternehmen online
- Was kommt, wenn Kanzlei-Rechnungswesen geht?
Informationen zur Wirtschaftsprüfung
- Prüfungshandlungen online planen und durchführen
- Kostenlose Hilfe-Videos
Informationen zur Finanzbuchführung
News aus DATEV Unternehmen online
Mehr Komfort durch modernisierte Oberflächen und zusätzliche Funktionen sowie KI-gestützte Auswertungen:
DATEV Upload online: Freigabe des neuen DATEV Upload online
- Listen- und Kachelansicht: je Belegtyp kann eine Listen- oder Kachelansicht gewählt werden. Damit kann jeder individuell wählen, welche Ansicht nützlich ist.
- Belegtyp ändern: der Belegtyp kann mittels Drag-and-Drop zu einem anderen Belegtyp geändert werden, ohne den Beleg löschen und neu importieren zu müssen.
DATEV Auftragswesen next: KI-Auswertungen (siehe auch obiger Artikel)
Tipp: Für Ihre Mandanten können Sie eine kostenfreie, einmonatige Teststellung beantragen. Die kostenfreie Testphase kann durch einen Servicekontakt an das Logistik-Center von Ihnen als Kanzlei sowie von Mandanten im mitgliedsgebunden Mandantengeschäft beauftragt werden.
Voraussetzungen:
- Beraternummer
- Bestehender Vertrag für DATEV Unternehmen online
- SmartCard oder SmartLogin
Freigabe der neuen Geschäftspartnerverwaltung in DATEV Stammdaten online
Geschäftspartner verwalten - DATEV Hilfe-Center
Was kommt, wenn Kanzlei-Rechnungswesen geht?
DATEV bringt das Rechnungswesen mit ACS next in die Cloud – für spürbar mehr Effizienz und bessere Zusammenarbeit zwischen Ihrer Kanzlei und Ihren Mandanten. Herzstück sind KI-gestützte QS-Services, die direkt nach dem Monatsabschluss automatisch Ihre Finanzbuchführung prüfen: steuerrelevante und risikobehaftete Buchungen werden markiert, erforderliche QS-Schritte klar aufgezeigt und die zugrunde liegenden Daten und Regeln transparent gemacht. So reduzieren Sie manuelle Nacharbeit und Fehler, behalten die fachliche Entscheidungshoheit und kommen schneller zu belastbaren Abschlüssen. Der Rollout erfolgt stufenweise: zunächst für die unterjährige Buchführung, danach für den Jahresabschluss und perspektivisch für die Wirtschaftsprüfung. Aktuell liegt ein erster Showcase mit positiven Rückmeldungen vor; weitere Feedback-Schleifen wurden bereits gestartet. Weiterführende Informationen:
Ziel und Mehrwert
- Cloud mit ACS next: Weniger Installationsaufwand, immer aktuelle Versionen, bessere Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandanten
- QS-Services mit KI: Automatisierte Prüfungen nach dem Monatsabschluss, klare Hinweise auf Auffälligkeiten und steuerrelevante Buchungen, inklusive transparenter Begründung
Funktionsweise der QS-Services
- Regel- und KI-gestützte Checks identifizieren potenzielle Fehler und Risiken in der FIBU
- Ergebnisse werden kompakt bereitgestellt: „Diese Buchungen prüfen“, „Diese Schritte sind erforderlich“, „Hier liegt ein Risiko“
- Transparenz: Es ist nachvollziehbar, welche Daten gesichtet und welche Regeln/Analysen angewendet wurden
Ihr Nutzen in der Kanzlei
- Zeitersparnis: Weniger manuelle QS, schnellere Monats- und Quartalsabschlüsse
- Qualität: Frühzeitige Erkennung von Auffälligkeiten erhöht die Verlässlichkeit der Zahlen
- Sicherheit: Fachliche Entscheidung bleibt bei Ihnen; die KI liefert strukturierte Hinweise statt „Black Box“-Urteile
- Teamarbeit: Einheitliche QS-Hinweise unterstützen Einarbeitung und sichern Qualität über das Team hinweg
Zusammenarbeit mit Unternehmen/Mandanten
- Gemeinsamer Blick auf QS-Ergebnisse erleichtert Abstimmung und reduziert Rückfragen
- Saubere Datenbasis für Steuererklärungen, Jahresabschluss und Controlling
Informationen zur Wirtschaftsprüfung
Prüfungshandlungen online planen und durchführen
Die Erfassung, Beurteilung und Überwachung von Risiken führen Sie bereits in Abschlussprüfung Prüfungsdokumentation durch. Wie Sie den seit August 2025 neu hinzugekommenen fachlichen Teilprozess der Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung nutzen, erfahren Sie in diesem Video.
Kostenlose Hilfe-Videos
Die Hilfe-Videos sind jetzt auf der DATEV Lernplattform online verfügbar. Die Hilfe-Videos bleiben kostenlos und können weiterhin aus dem zugehörigen Dokument im DATEV Hilfe-Center aufgerufen werden – ohne Anmeldung. Wenn Sie die Funktionen und Vorteile der Lernplattform nutzen möchten, melden Sie sich einfach mit DATEV SmartCard, DATEV-Benutzerkonto oder DATEV SmartLogin an. Dann können Sie zum Beispiel das personalisierte Dashboard nutzen und sich Videos als Favoriten speichern. Wie das aussieht, sehen Sie in diesem Video.
Steuern
- Mit DATEV Meine Steuern starten
- DATEV Steuervorauszahlungen
- DATEV Einspruchsgenerator
Mit DATEV Meine Steuern starten
Prozess der E-Steuern
Der „Prozess DATEV E-Steuern“ ist ein digitaler Workflow, der die vollständige elektronische Abwicklung von Steuererklärungen ermöglicht – Kanzlei, Mandant und Finanzverwaltung arbeiten über digitale Kanäle zusammen. Mit DATEV Meine Steuern können Mandanten ihre Belege digital hochladen; die Kanzlei greift über die DATEV-Cloud darauf zu und verwendet diese Belege direkt in Prozessbestandteile:
- Übermittlung den von Fragebögen zur steuerlichen Erfassung
- Elektronische Anpassungsanträge auf Vorauszahlungen
- Belegnachreichung über „NACHDIGAL“
- Elektronischer Einspruch gegen Steuerbescheide
- Elektronischer Bescheidabgleich und Rückübermittlung von Bescheiddaten („Digitaler Verwaltungsakt“)
- Vorteile des Prozesses: Komfort, Sicherheit, hohe Datenqualität und Transparenz.

DATEV Steuervorauszahlungen
DATEV bietet mit "DATEV Steuervorauszahlungen“ eine Cloud Anwendung an, ie es ermöglicht, die zu erwartenden Vorauszahlungen von Mandanten prognostisch zu berechnen. Basis der Prognose sind die aktuellen Daten aus der Finanzbuchführung, ergänzt durch Daten aus DATEV Einkommensteuer und dem Steuerkonto online. Die Anwendung zeigt die prognostizierten Vorauszahlungen für Einkommen- und Gewerbesteuer grafisch aufbereitet wahlweise gesamt oder nach Steuerarten getrennt. Bei Bedarf kann direkt aus der Anwendung ein elektronischer Anpassungsantrag an die Finanzverwaltung versendet werden. Die Anwendung ist Bestandteil des Pakets Wirtschaftsberatung classic.

- Hilfe-Video: Überblick DATEV Steuervorauszahlungen – ideal auch für Ihre
Mandantengespräche - DATEV Service-Assistent – Chat zur Anwendung
Außerdem finden Sie hier zahlreiche Hilfedokumente im DATEV Hilfe-Center, von der Gewinn- und Steuerprognose bis zur Anpassung von Vorauszahlungen:
- Überblick DATEV Steuervorauszahlungen – DATEV Hilfe-Center
- Direkt-Link Hilfe-Video Überblick DATEV Steuervorauszahlungen
- Einsatzvoraussetzungen DATEV Steuervorauszahlungen – DATEV Hilfe-Center
- Starten mit DATEV Steuervorauszahlungen – DATEV Hilfe-Center
- Arbeiten mit DATEV Steuervorauszahlungen – DATEV Hilfe-Center
- Anpassung der Vorauszahlungen – DATEV Hilfe-Center
- Festgesetzte Steuervorauszahlungen – DATEV Hilfe-Center
- Gewinnprognose – DATEV Hilfe-Center
- Steuerprognose – DATEV Hilfe-Center
DATEV Einspruchsgenerator
Drei neue Highlights für den digitalen Einspruchsprozess
- Mandantenauswahl: Starten Sie den Einspruch mit nur wenigen Klicks: Einfach den betroffenen Mandanten auswählen und direkt loslegen.
- Recherche („Mit Recherche in LEXinform“ aktiviert): Unsere integrierte KI durchsucht automatisch den Bestand von DATEV LEXinform plus (250.000 Dokumente aus LEXinform + DATEV Verlagsmedien comfort) und liefert fundierte Vorschläge – Sie wählen gezielt die Argumente, die Ihren Fall am besten stützen.
- Elektronischer Einspruch: Den generierten Einspruchsvorschlag übernehmen, bei Bedarf bearbeiten und direkt digital an das Finanzamt übermitteln.
DATEV Einspruchsgenerator
Hilfe-Dokumente:
- Funktionsumfang DATEV Einspruchsgenerator - DATEV Hilfe-Center
- Einspruchsvorschläge mit DATEV Einspruchsgenerator erstellen
Personalwirtschaft
- Ende der Lohn-Archiv DVD
Ende der Lohn-Archiv DVD
Hinweis: Die Lohn-Archiv-DVD kann nur noch bis zum 19.12.2025 über die Lohnprogramme abgerufen werden. Ab dem 20.12.2025 steht hierfür ausschließlich die kostenfreie Online-Lösung „Export Prüfungsdaten und Lohn-Archiv“ zur Verfügung.
Kanzleimanagement
- Weniger Schreibaufwand mit MyDATEV Kanzlei
Weniger Schreibaufwand mit MyDATEV Kanzlei
Ab sofort steht Ihnen in MyDATEV Kanzlei eine Funktion zur Verfügung, die Ihre tägliche Kommunikation spürbar vereinfacht: vordefinierte Muster- und individuell anpassbare Kanzlei Textbausteine. Damit formulieren Sie Rückfragen, Terminabstimmungen oder Informationsanforderungen schneller, einheitlicher und mit einem konstant professionellen Erscheinungsbild.
Im ersten Schritt sind die Textbausteine direkt im Freigabeprozess ingebunden. Über das Puzzle-Symbol im Feld „Beschreibung“ greifen Sie unmittelbar auf die interlegten Musterbausteine von DATEV zu – natürlich jederzeit anpassbar und speicherbar als eigener Kanzlei Baustein. Das sorgt für spürbare Entlastung, insbesondere dort, wo regelmäßig ähnliche Formulierungen benötigt werden.
Ausbau für eine durchgängige Kommunikationsunterstützung geplant: die aktuelle Integration istder Auftakt. In den kommenden Entwicklungsphasen sollen die Textbausteine unter anderem in Unterhaltungen und Aufgaben eingebunden werden. Zusätzlich werden perspektivisch formatierte Texte sowie dynamische Platzhalter (z. B. Mandantenname, Zeitraum, Dokumenttyp) bereitstehen – damit sich Ihre Kommunikation künftig automatisch und kontextsensibel anpasst.
Ihr Mehrwert: weniger Schreibaufwand, mehr Konsistenz, ein professionelles Mandanten Erlebnis.
- Textbaustein anlegen (Dok.-Nr. 1048409)
- Textbaustein duplizieren (Dok.-Nr. 1048412)
- Textbaustein einfügen (Dok.-Nr. 1048406)
- Textbaustein bearbeiten (Dok.-Nr. 1048407)
- Textbaustein löschen (Dok.-Nr. 1048408)
Alle Details zur Cloud-Lösung finden Sie unter: go.datev.de/mydatev-kanzlei
IT-Themen
- Umstellung auf Benutzerlizenz
Umstellung auf Benutzerlizenz
Ab sofort möglich! Auch wenn im Servicebrief zuletzt eine andere Charge kommuniziert wurde, können Sie die Umstellung auf die Benutzerlizenz bereits heute durchführen. Die Freigabe liegt vollständig vor – es wird nichts Weiteres bereitgestellt und Sie müssen die angekündigte Charge nicht abwarten. (Nur in wenigen komplexen Einzelfällen, die gemeinsam mit DATEV abgewickelt werden, bleibt eine individuelle Abstimmung notwendig-die betroffenen Personen wurden bereits informiert.
Für alle anderen gilt: alle Informationen sind verfügbar und Sie können mit dem Assistenten unmittelbar selbst auf die Benutzerlizenz umstellen.
DATEV-Magazin 11/2025
Hier finden Sie die aktuelle Ausgabe DATEV Magazin 11/2025 und weitere aktuelle Beiträge in unserem Onlineportal www.datev-magazin.de